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Während in der Ukraine stündlich Menschen sterben, schmücken manche Leute sich oder ihre Fahrzeuge mit dem Z-Symbol, das Russland auf seine Militärfahrzeuge gemalt hat – dieser Panzerbesatzung hat es offensichtlich kein Glück gebracht.

21. April 2022 / 19:53 Uhr

Mehr als 140 Ermittlungsverfahren wegen Verwendung russischer Z-Symbolik

Wenige Wochen nach Beginn des Krieges in der Ukraine wird das Ausmaß der Hysterie vieler BRD-Behörden sichtbar. In mehr als 140 Fällen wurden mittlerweile Ermittlungsverfahren wegen der öffentlichen Verwendung des Buchstabens Z eingeleitet, denn das Z gilt als Erkennungszeichen der russischen Einheiten in der Ukraine.
Sogar auf Autokennzeichen verboten
Allein im Bundesland Sachsen wurden seit Kriegsbeginn 19 Verstöße gegen den Paragraphen 140 des deutschen Strafgesetzbuches, der das Belohnen und Billigen von Straftaten unter Strafe stellt, erfasst. In 17 dieser Fälle sei es um die Verwendung des Z-Symbols gegangen, hieß es.
In Nordrhein-Westfalen wurden 37 Ermittlungsverfahren bekannt, “davon hatten 22 Ermittlungsvorgänge das ‘Z-Symbol’ als Zeichen der Solidarität mit den russischen Militärbefehlshabern zum Inhalt”, wird eine Ministeriumssprecherin zitiert. In Hamburg ging es in 16 von 17 Fällen um das Z, wie t-online berichtete. Im NRW-Kreis Herford verbot das Straßenverkehrsamt sogar den Buchstaben auf Autonummernschildern.
Dunkelziffer dürfte höher sein
Die tatsächliche Zahl der registrierten Straften in Zusammenhang mit dem Krieg dürfte jedoch “um einiges höher” sein, da die entsprechenden Ermittlungsverfahren nicht in allen Bundesländern gesondert erfasst würden, etwa in Bayern. Der dortige Justizminister Georg Eisenreich betonte jedoch ebenfalls, konsequent gegen Personen vorzugehen, die den russischen Angriffskrieg billigen oder gutheißen.
Anfang April war auch ein österreichischer Lkw-Fahrer Schleierfahndern auf einem Autobahnrastplatz nahe dem bayerischen Illertissen ins Visier der Behörden geraten, weil er auf seinem Fahrzeug mit Klebeband das Z-Symbol und “Fuck Nato” angebracht hatte. Auch gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Billigung von Straftaten eingeleitet. Da der 47-Jährige keinen festen Wohnsitz in Deutschland hatte, musste er auf Anordnung der Staatsanwaltschaft eine Sicherheitsleistung von 2.500 Euro hinterlegen und vor der Weiterfahrt das Z entfernen.
Auch wenn das Vorgehen der deutschen Behörden etwas übertrieben erscheint, fragt man sich doch, was in den Köpfen mancher Leute vorgeht…

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