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Evangelische Kirchen in Österreich sehen wieder einmal nur die Interessen der Asylwerber als gerechtfertigt an.

8. Dezember 2018 / 13:25 Uhr

Willkommensklatscher: Evangelische Synode ergreift Partei für Asylwerber

Wenn es um die Einreihung in die Front der Willkommensklatscher und Gutmenschen geht, dann ist die Evangelische Synode neben der katholischen Amtskirche in Österreich immer in vorderster Front dabei. Jetzt hat die Generalsynode der Evangelischen Kirchen sogar eine Resolution für die Asylwerber verabschiedet, wo sie sich in die fremden- und asylrechtliche Verfahrensstruktur einmischt. Vor allem die vom Innenministerium in Wien beabsichtigte Bundesagentur für Asylwesen steht im Focus der Kritik der Evangelischen.

Mit großer Besorgnis sehe die Generalsynode auf die Pläne der Bundesregierung, eine eigene Bundesagentur einzurichten, die die Rechtsberatung in Asylverfahren – zum Beispiel bei erstinstanzlich negativen Asylbescheiden –  übernehmen solle. Diese Agentur soll im Innenministerium angesiedelt sein.

“Der Interessenskonflikt ist offensichtlich”, urteilt die Generalsynode, “denn Bedienstete eines Ministeriums würden Menschen beraten und vertreten, dessen eigene Behörde – in diesem Fall das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) – zuvor ihre Anträge negativ beschieden hat.

Linke Diakonie und Caritas sollen Asylwerber vertreten

Die Evangelischen treten dafür ein, dass weiterhin die linke Diakonie und Caritas das lukrative und gesellschaftspolitisch einflussreiche Geschäft der Rechtsvertretung für Asylwerber betreiben sollen. Um das zu unterstützen, wird versucht, die beabsichtigten neuen Strukturen zu denunzieren und als rechtsstaatlich bedenklich zu vernadern:

Bislang wurde die Rechtsberatung und Rechtsvertretung von gemeinnützigen Nichtregierungsorganisationen wie der Diakonie oder der Caritas durchgeführt. In der Resolution wird auch auf die hohe Fehlerquote in den Entscheidungen des BFA hingewiesen: 42,4 Prozent der negativen Asylbescheide des BFA würden im weiteren Verfahrensverlauf wieder aufgehoben: “Wenn die rechtliche Vertretung von Asylsuchenden einer Bundesagentur des Innenministeriums übertragen wird, wächst die Gefahr, dass solche rechtswidrige Entscheidungen nicht mehr revidiert werden, weil die Betroffenen keinen Zugang zu einem wirksamen Rechtsschutz haben.”

Die geplante Maßnahme sei einmalig in der Europäischen Union und “mit den Grundrechten der Union nicht in Deckung zu bringen”. Gerade im Asylverfahren, in denen jede falsche Entscheidung schwerste Folgen haben kann, müsse auf richtige Entscheidungen geachtet werden.

Der Zugang zu wirksamem Rechtsschutz sei ein grundlegendes rechtsstaatliches Prinzip. “Den Rechtsschutz gerade in einem so grundrechtsensiblen Bereich zu beschneiden, fügt dem österreichischen Rechtsstaat schweren Schaden zu”, hält die Synode fest.

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