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“Winterflüchtlinge” aus dem Westbalkan machen sich zu tausenden in Richtung deutscher Städte auf.

31. Dezember 2019 / 17:54 Uhr

Gericht entscheidet: Stadt Köln muß extra zur Überwinterung eingereisten „Flüchtlingen“ Kost und Quartier bieten

Nach “Weltsozialamt”, “Weltgesundheitsamt” und “Weltluftkurort” kommt nun ein neuer Aufgabenbereich auf Deutschland hinzu: Der gerade rechtzeitig zu Beginn der kalten Jahreszeit aus dem “Westbalkan” eingereiste “Winterflüchtling” will ebenfalls untergebracht und versorgt werden.

3200 „Winterflüchtlinge“ 2019 alleine nur in Köln

Im Januar/Februar 2019 erreichte dieses Phänomen mit insgesamt 3200 sogenannter “Winterflüchtlinge” einen Rekord. Wie viele werden in diesem Winter noch nach Köln kommen? Und wie hat sich die Stadt Köln darauf vorbereitet, wollte express.de wissen. Die Zeitung berichtete, dass die “Winterurlauber” auf Stadtkosten hauptsächlich aus Albanien, Serbien, dem Kosovo und verstärkt aus Nordmazedonien kommen. Neben Kost und Quartier erwartet man medizinische Versorgung, Kleidung und selbstverständlich Geld. Und auf Anfrage der Zeitung, mit wie vielen dieser “Kurgäste” wohl heuer zu rechnen sei, erhielt die Zeitung vom Rathaus folgende Antwort:

Eine verlässliche Prognose ist nicht möglich. Das Amt für Wohnungswesen beobachtet regelmäßig seit September des Jahres die Unterbringungsersuchen dieses Personenkreises und steht im engen Austausch mit weiteren städtischen Dienststellen wie dem Ausländeramt und dem Amt für Integration und Vielfalt. […]„Im Zeitraum vom 1. Oktober bis 30. November wurden 279 unerlaubt eingereiste Personen vom Amt für Wohnungswesen untergebracht. […]

Nachdem die Westbalkan-Staaten als “sichere Herkunftsländer” gelten, stellt das Ausländeramt den Neuankömmlingen eine sogenannte “Grenzübertrittsbescheinigung” aus. Dabei handelt es sich um ein Dokument, in dem ausreisepflichtigen Personen eine Frist zur freiwilligen Ausreise gesetzt wird. Und die erfolgt dann eben nicht.

Gefinkelte Advokaten der Asylindustrie schalten sich ein

Da die Eingereisten, nachdem sie die Notschlafstellen verlassen müssen, als obdachlos gelten, ging ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht Köln ein. Damit sollte erreicht werden, dass die Stadt die Leute trotzdem unterzubringen hat. Die Stadt machte demgegenüber geltend, die Antragsteller seien ausreisepflichtig, sie könnten ja ihrer Obdachlosigkeit durch eine Rückreise nach Albanien sofort entgehen.

Busse nach Tirana würden von Köln aus jeden Tag fahren. Die Herrschaften sind jedoch gekommen, um zu bleiben und nicht gleich wieder heimzukehren. Im überhitzten Land, wo ja bekanntlich der “Klimanotstand” herrscht, lebt es sich alleweil angenehmer, als im kalten Albanien. Und das finden die Gerichte auch.

Gerichte entscheiden erwartungsgemäß

Und erwartungsgemäß hat das Verwaltungsgericht dem Antrag der spontan “Obdachlosen”  stattgegeben und teilt zu dem Beschluss (vom 12. Dezember) mit:

Der Unterbringungsanspruch entfalle nicht durch die Ausreisepflicht oder die Grenzübertrittsbescheinigung. Vielmehr bestehe der Anspruch losgelöst von der ausländerrechtlichen Frage der Ausreisepflicht, solange die Obdachlosigkeit der Antragssteller bestehe und diese sich noch im Zuständigkeitsbereich der Stadt aufhielten. (Az.: 20 L 2567/19)

Um diesem “Anspruch” gerecht zu werden, musste die Stadt Köln sogar Turnhallen als Unterkunft bereitstellen, da tausende Eingereiste in den Genuss dieses Urteiles kamen. Ein Mitarbeiter der Stadt dazu: “Das spricht sich bei den ‘Organisatoren der Köln-Reisen’ auf dem Balkan schnell ’rum”, wie beispielsweise in der nordmazedonischen Stadt Bitola. Vor dort kam ein Viertel der 3200 Eingereisten. Dort bieten sogenannte “Organisatoren” die Reisen ins Land des Klimanotstandes unter Vorspielung falscher Tatsachen und gegen Bezahlung an, wie der Leiter des städtischen Ausländeramtes, Dr. Lothar Becker, der genannten Zeitung bestätigt.

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