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Katarina Barley hält es nirgends lange aus. Bevor sie nach Brüssel wechselt, gibt sie noch eine Mietrechtsänderung bekannt.

16. Mai 2019 / 09:55 Uhr

Katarina Barley wechselt nach Brüssel: Daheim lässt sie ein investitionshemmendes Mietgesetz

Von Juni 2017 bis März 2018 war Katarina Barley Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, von September 2017 bis März 2018 zusätzlich geschäftsführende Bundesministerin für Arbeit und Soziales, und seit März 2018 ist sie Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz. Doch auch diesen Posten verlässt sie nach kurzer Zeit. Mit der EU-Wahl will sie ins EU-Parlament in Brüssel wechseln.

Abschiedsgeschenk für Deutschland

Zum Abschied hat sie aber noch ein Geschenk für die Deutschen parat. Am Mittwoch legte sie umfassende Änderungen im Mietrecht vor, wie etwa die Rechtssicherheit für die Mietpreisbremse. Die Bundesländer sollen künftig keine umfassenden Begründungen mehr vorweisen müssen, wenn sie die Landesverordnungen für die Mietpreisbremse erlassen. Diese gilt in bestimmten Regionen mit Wohnungsknappheit, die die Länder definieren, bisher für fünf Jahre. Das soll sich ändern, die Geltungsdauer soll nun um weitere fünf Jahre verlängert werden.

Außerdem soll die Rüge-Obliegenheit abgeschafft werden, was bedeutet, dass zu viel bezahlte Miete für die gesamte Vertragsdauer und nicht erst ab Einbringen der Rüge zurückzuerstatten ist.

Selbst geschaffener Wohnungsmangel

Dass die Mieten immer mehr steigen, hat die aktuelle Polit-Nomenklatura zu verantworten. So haben die Gemeinden seit 2015 alle günstigen Wohnungen im unteren Preissegment gekauft oder angemietet, um die rund 2,5 Millionen neuen Migranten unterzubringen. Damit entstand erst der Druck auf den Wohnungsmarkt. Die Deutschen werden ja nicht mehr. Sie werden weniger.

Investitionshemmende Intention

Unter der linken Prämisse, dass Vermieter latente Ausbeuter von Mietern seien, will die scheidende Ministerin das “Verbot der Mietpreiserhöhung” nach Paragraph 5 Wirtschaftsstrafgesetz “umgestalten und in das Zivilrecht überführen”, was ein generelles Erhöhungsverbot über 20 Prozent bedeuten könnte.

Das heißt aber, dass ein Vermieter, der eine Wohnung generalsaniert, die Kosten dafür durch Miete nicht mehr hereinbringen kann. Kaum ein Vermieter wird dann noch veraltete Wohnungen auf den neuesten Stand bringen können. Das schadet in erster Linie den Mietern, die als Bewohner einen guten Standard wünschen. Aber der lässt sich nun einmal nicht durch Mietpreisbremsen finanzieren.

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