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“Edelmut” von Flüchtlingsbürgen kommt Allgemeinheit teuer zu stehen.

12. Feber 2019 / 10:30 Uhr

Flüchtlingsbürgen wollen nicht zahlen, Regierung bittet Steuerzahler zur Kasse

Zahlreiche Bessermenschen wollten der Gesellschaft zeigen, wie moralisch hochstehend sie sind und übernahmen Bürgschaften zur Bezahlung des Lebensunterhaltes von “Flüchtlingen”, die unter dieser Bedingung von der Bundesregierung ins Land gebracht wurden. Als es für diese Leute allerdings tatsächlich ans Bezahlen gehen sollte, wollten sie von ihrer eingegangenen Verpflichtung nichts mehr wissen. Ersatzweise soll nun der Steuerzahler in die Pflicht genommen werden, die Schulden der Bessermenschen zu begleichen. Ein Skandal.

Bürgen für “Flüchtlinge”

Hinter “Flüchtlings-Bürgschaften” verbergen sich spezielle Aufnahmeprogramme der Bundesländer. Bürger sollten im Rahmen dieser Programme Bürgschaften für sogenannte “Flüchtlinge” übernehmen und ihnen damit eine legale Einreise nach Deutschland ermöglichen. Dazu unterzeichneten sie rechtlich eindeutig formulierte Verpflichtungserklärungen, denen zufolge sie für den Lebensunterhalt dieser Personen auf zu kommen hätten und dafür mit ihrem eigenen Vermögen haften, sämtliche öffentliche Mittel, die für die sogenannten “Flüchtlinge” aufgewendet wurden, an die auszahlenden Behörden zurückzuerstatten. Unter dieser Voraussetzung sollen mindestens 60.000 sogenannte “Flüchtlinge” nach Deutschland geholt worden sein.

Nur Bruchteil wurde bezahlt

Als die Bürgschaften jedoch schlagend wurden und es für die Bessermenschen ans Zahlen gehen sollte, war deren Gejammer groß. Man sei falsch informiert gewesen, argumentierten sie ihre Zahlungsverweigerung. Dementsprechend mager war dann auch die Ausbeute der zuständigen Arbeitsagenturen, die das vorgestreckte Geld einforderten. Lediglich 670.000 Euro von rund 21 Millionen Euro offener Forderungen sollen bislang beglichen worden.

Bürgschaft für Bürgen ohne Folgen

Im Gegensatz zu normalen Bürgen und Schuldnern, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen wollen, droht den säumigen Flüchtlingshelfern allerdings keine Pfändung durch den Gerichtsvollzieher. Denn: Die Arbeitsagenturen wollen schlicht und einfach darauf verzichten, die offenen Forderungen bei den edlen Menschen zu vollstrecken. Und der Steuerzahler bleibt damit letztlich auf den Schulden dieser Leute sitzen.

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