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Tagesschau-Chefredakteur Kai Gniffke scheitert anscheinend an einfachsten Recherchen.

22. August 2018 / 17:22 Uhr

Tagesschau rechtfertigt Verschweigen von Asylantengewalt mit absurder Begründung

Die Abläufe wiederholen sich: Ein Asylbewerber tötet einen Deutschen, und die wichtigste deutsche Nachrichtensendung, die ARD-Tagesschau, berichtet nicht oder erst verspätet darüber. So ist es geschehen bei den Morden an Maria Ladenburger in Freiburg, an Mia Valentin in Kandel und auch bei dem jüngsten Mord an einem Arzt in Offenburg durch einen somalischen Asylbewerber. Jedes Mal hagelt es Beschwerden über das Verhalten der Tagesschau. Daraufhin versuchen die verantwortlichen Journalisten regelmäßig, sich zu rechtfertigen. Die Rede ist dann von lediglich “regionaler Bedeutung” oder gar einem notwendigen Schutz des Täters aufgrund dessen “jungen Alters”.

Kai Gniffke rechtfertigt sich mit absurder Begründung

Auch beim aktuellen Fall in Offenburg versucht Tagesschau-Chefredakteur Kai Gniffke auf seinem Blog, das Verschweigen des Tötungsdelikts zu rechtfertigen – mit einer ganz neuen Begründung. Wir zitieren hier die wichtigste Passage aus dieser Rechtfertigung (Hervorhebungen durch unzensuriert):

Wir berichten in der Tagesschau über Dinge von gesellschaftlicher, nationaler oder internationaler Relevanz. Dinge, die für die Mehrzahl der rund 83 Millionen Deutschen von Bedeutung sind. Dabei können wir nicht über jeden Mordfall berichten. Ich glaube, da würde wohl auch die Mehrzahl unserer Kritiker noch mitgehen. Wo die Meinungen auseinander gehen, ist die Frage, ob wir darüber berichten sollten, wenn es sich beim Tatverdächtigen um einen Asylbewerber handelt. Aus meiner Sicht sollten wir das dann tun, wenn Asylbewerber überproportional an Tötungsdelikten beteiligt wären. Das ist, soweit wir es recherchieren können, nicht der Fall. Deshalb haben wir uns gegen die Berichterstattung entschieden.

Tagesschau lügt oder recherchiert extrem schlecht

Die neue Rechtfertigung lautet also, man habe nicht recherchieren können, dass Asylbewerber überproportional an Tötungsdelikten beteiligt sind. Das ist entweder eine glatte Lüge, oder die Tagesschau recherchiert extrem schlecht. Asylbewerber sind als Tatverdächtige bei Mord und Totschlag massiv überrepräsentiert, und das kann man sehr einfach recherchieren. Ein Anruf beim Bundeskriminalamt hätte genügt. Nicht einmal das wäre notwendig gewesen, da die notwendigen Statistiken im Internet frei verfügbar sind.

Für Recherche reichen ein BKA-Dokument und ein Taschenrechner

Man muss bloß diese Internetseite des Bundeskriminalamtes aufrufen und das Dokument “PKS 2017 – Jahrbuch Band 4 – Einzelne Straftaten” herunterladen. Dort wird man bereits auf Seite 12 fündig. Auf dieser Seite erfährt man, dass im Jahr 2017 bei Mord 71 Asylbewerber und bei Totschlag und Tötung auf Verlangen 296 Asylbewerber tatverdächtig waren. Auf derselben Seite steht auch, dass bei Mord insgesamt 823 und bei Totschlag und Tötung auf Verlangen insgesamt 1.884 Personen tatverdächtig waren.

Nach der Lektüre dieser einen Seite müsste Kai Gniffke nur noch kurz einen Taschenrechner zur Hand nehmen, dann hätte er folgende Informationen vorliegen: Die Asylbewerber stellten 8,6 Prozent der Tatverdächtigen bei Mord und 15,7 Prozent der Tatverdächtigen bei Totschlag und Tötung auf Verlangen. Fasst man beides zusammen, stellten Asylbewerber 13,6 Prozent der Tatverdächtigen bei Tötungsdelikten im Jahr 2017.

Damit könnte man die Recherche eigentlich schon beenden. Die Überrepräsentation ist jetzt schon erwiesen, denn jeder weiß, dass Asylbewerber niemals 13,6 Prozent der Gesamtbevölkerung ausgemacht haben – das wären nämlich 11,3 Millionen Asylbewerber.

Asylbewerber sind 17-fach überrepräsentiert

Wir wollen dennoch ermitteln, wie hoch die Überrepräsentation genau ist. Dazu muss man die Gesamtzahl der Asylbewerber im Jahr 2017 feststellen, was dank der Internetseite des BAMF ebenfalls sehr einfach ist. Am 31. Dezember 2016 waren 433.719 Asylverfahren offen. Dazu kamen während des Jahres 2017 222.683 neue Asylanträge. Man erhält also für das Jahr 2017 die Zahl von 656.402 Asylbewerbern.

Wie auch Kai Gniffke weiß, beträgt die Gesamtbevölkerung in Deutschland 83 Millionen. Der Anteil der Asylbewerber an der Gesamtbevölkerung betrug somit 0,8 Prozent. Wie bereits erwähnt, stellten die Asylbewerber aber laut Statistik des Bundeskriminalamts 13,6 Prozent der Tatverdächtigen bei Tötungsdelikten im Jahr 2017. Es liegt also eine 17-fache Überrepräsentation der Asylbewerber bei den Tatverdächtigen bei Tötungsdelikten vor.

Gniffke schwächt seine Behauptung leicht ab

Kai Gniffke hat nach seinem Blogeintrag noch ein 30-minütiges Video aufgenommen, in dem er ebenfalls auf die Kritik an dem Verschweigen des Mordes eingeht. Darin gibt er zu, dass Asylbewerber überrepräsentiert sind. Er verteidigt sich aber auch mit der Behauptung, dass diese Überrepräsentation verschwinden würde, wenn man Alter und Familienstand berücksichtigen würde. Eine Quelle dafür nennt Gniffke nicht.

Grund für übermäßiges kriminelles Verhalten interessiert Opfer nicht

Selbst wenn diese Behauptung stimmen würde, wäre sie ein schlechtes Argument, das die Asylbewerber in keiner Weise entlastet. Es geht schließlich darum, ob man eine überdurchschnittlich kriminelle Gruppe ins Land gelassen hat. Dies ist leider zweifellos der Fall, und das ist das Wesentliche. Woran es nun genau liegt, dass Asylbewerber so kriminell sind – an ihrer “Kultur”, Traumata, der Art ihrer Unterbringung, sozialen Schicht, Alter oder Familienstand – ist zweitrangig und dürfte die 39.000 deutschen Opfer allein im Jahr 2017 auch wenig interessieren.

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