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Fußball-Weltmeisterschaft 2020: Der Golfstaat Katar ist laut deutschem Unternehmen kein verlässlicher Geschäftspartner.

1. August 2018 / 16:34 Uhr

Fußball WM 2020: Deutsche Firmen beklagen Zahlungsmoral von Golfstaat Katar

Die nächste Fußball-Weltmeisterschaft 2020 wird im Golfstaat Katar stattfinden. Im Vorfeld dieser in vier Jahren stattfindenden Sportgroßveranstaltung geht es auch für deutsche Firmen um große Auftragsvolumen, die vor Ort abzuwickeln sind. Jetzt melden sich allerdings Firmen zu Wort, die die mangelnde Zahlungsmoral des Wüstenstaats Katar öffentlich beklagen:

Deutsche Unternehmen, die im Vorfeld der Fußball-Weltmeisterschaft 2022 in Katar Aufträge übernommen haben, klagen über die Zahlungsmoral des Golfstaates. Rechtsanwälte und Unternehmensberater bemühen sich immer wieder, Unternehmer bei der Durchsetzung ihrer Forderungen zu unterstützen. Allerdings bleibt dieses oft ohne Erfolg.

Katar: Provision für 2,66 Milliarden Euro Finanzierung umstritten

Einer der betroffenen deutschen Unternehmer ist Holger Thorsten Schubart, Geschäftsführer der “The Principal Unternehmensgruppe”. Sie hatte die Finanzierung eines Einkaufszentrums in der Katar-Hauptstadt Doha vermittelt. Für diese Vermittlung auf Basis katarischer Bankgarantien war mit der Herrscherfamilie eine Provision vertraglich vereinbart worden. Diese wurde bis heute nicht bezahlt. Auch nach mehrmaligen Versuchen einer persönlichen Aussprache, was in dieser Region oft eher zum Ziel führt als juristische Schritte, sieht sich Schubart betrogen, da Gelder bis heute ausblieben.

Rechtzeitig vor der Fußball-WM 2022 in Katar sollte in der Hauptstadt Doha ein riesiges Einkaufszentrum errichtet werden. Für die Investition von immerhin 2,66 Milliarden Euro war eine Finanzierung nötig. Sicherheiten hierfür sollten Garantien katarischer Banken sein. Schubart vereinbarte mit Scheich Nayef Bin Suhaim Bin Hamad Al Thani, damals Minister ohne Portefeuille, dass er für die Vermittlung der Finanzierung und weitere Dienstleistungen zwei Prozent als Provision erhalten würde. Der Vertrag wurde am 3. März 2014 geschlossen und sah ausdrücklich vor, dass mit der Bereitstellung der Finanzierung der Vertrag erfüllt sei. Selbst wenn die Shopping Mall doch nicht gebaut werden würde, steht der The Principal Unternehmensgruppe eine Break-Up-Fee in Höhe von 0,2 Prozent zu. Schubart erfüllte seinen Teil des Vertrages, Katar lieferte bis heute die Bankgarantien nicht. Das von Schubart vermittelte Schweizer Konsortium ist sogar bis heute immer noch grundsätzlich bereit, die Finanzierung zu übernehmen.

Der Vertrag wurde damals notariell beglaubigt, die Echtheit vom Landgericht Berlin mit Apostille bestätigt und selbst vom Auswärtigen Amt überbeglaubigt. Schubart stellte am 25. Januar 2016 Scheich Al Thani wie vereinbart die entsprechende Rechnung über seine Provision in Höhe von 53,2 Millionen Euro, welche ebenfalls vom Präsidenten des Landgerichts Berlin als auch vom Bundesverwaltungsamt im Auftrag des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland zur Legalisation unterzeichnet wurde. Vor einer Zahlung drückt sich der katarische Vertragspartner jedoch bis heute. Weder die Herrscherfamilie in Doha selbst noch der katarische Botschafter in Berlin, Saoud bin Abdulrahman Al Thani, selbst Mitglied der Herrscherfamilie, antwortete auf Schubarts Nachfragen.

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