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Selbst “ausgebildete” Terroristen dürfen trotz Aufenthaltsverbot erneut einreisen und Asyl beantragen.

20. Juni 2018 / 15:17 Uhr

Monatlich kehren im Schnitt 100 Personen mit Einreiseverbot wieder nach Deutschland zurück

Von einem “handfesten Skandal” in der deutschen Asylpolitik schreibt Bild über den unglaublichen Missstand, dass selbst abgelehnte und abgeschobene Asylbewerber, für die ein offizielles Wiedereinreiseverbot besteht, einfach zurück nach Deutschland kommen können und hier dann legal noch einmal Asyl beantragen dürfen! Schuld daran ist wohl einmal mehr die Politik der Kanzlerin Angela Merkel. Diese will jedoch plötzlich nichts davon gewusst haben und erklärt wörtlich:

Und dass wir bis jetzt, dann, wenn eine Wiedereinreisesperre verfügt wurde (…), dass da diese Wiedereinreise möglich ist, das habe ich erst jetzt bei der vertieften Diskussion überhaupt zur Kenntnis genommen.

Dass diese Ausrede ihr wohl kaum jemand abnehmen wird, geht schon aus einer Stellungnahme eines hochrangiger Mitarbeiters des Innenministeriums zu Bild hervor:

Wer im Herbst 2015 anordnet, dass alle, die an der Grenze das Zauberwort ,Asyl’ sagen, ins Land gelassen werden, der weiß, dass das für ALLE gilt.

Der Beamte bezieht sich dabei auf eine Verfügung vom damaligen Innenminister Thomas de Maiziere (CDU) nach Rücksprache mit Kanzlerin Angela Merkel im Spätsommer 2015, dass niemand an den Grenzen abgewiesen werden dürfe, der dort ein Asylgesuch stellt.

Monatlich etwa 100 verbotene Fälle von Wiedereinreise

Die Bundespolizei stellte seit Januar 2017 monatlich im Schnitt rund 100 verbotene Fälle von Wiedereinreise zuvor abgelehnter Asylsuchender mit einem Einreiseverbot fest. Beispielhaft für viele ähnlich gelagerte Fälle, hier ein besonders krasser Fall, wie Gesetze von Gefährdern gebrochen und von der Politik  ignoriert werden:

Dank Zauberwort Asyl: Vom Terrorcamp ins Sozialparadies

So reiste im Herbst 2017 Sayed M. “trotz bestehender Sperrwirkung” erneut nach Deutschland ein und beantragte in der Essener Außenstelle des BAMF am 2. November 2017 Asyl. Er lebt derzeit unbehelligt in NRW, obwohl er mit einer Wiedereinreisesperre bis 2022 belegt worden war. Dem Ägypter wird in einer Fülle von Ermittlungsverfahren unter anderem zur Last gelegt, sich in einem Ausbildungslager des Terrornetzwerks arabischer Mudschaheddin aufgehalten zu haben.

Lesen Sie morgen: Warum Gefährder nicht abgeschoben werden (können).

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