Demokratisch, kritisch, polemisch und selbstverständlich parteilich

Nur mit einem Sprung zur Seite konnte sich ein Polizist bei einer Verkehrskontrolle vor einem unter Drogeneinfluss stehenden Autofahrer retten.

28. April 2018 / 17:21 Uhr

#Einzelfall: Asylbetrüger ohne Fahrerlaubnis fähert direkt mit Pkw auf Polizisten zu

Am 26. April gegen 13.45 Uhr wurde ein mit drei Personen besetzter Pkw an der Kontrollstelle Werner Straße in Bergkamen (NRW) angehalten. Der Fahrzeugführer fiel schon dadurch auf, dass er mit überhöhter Geschwindigkeit in die Kontrollstelle einfuhr. Was dann zutage kam, hatte es in sich. Der heutiger Einzelfall zeigt auf, was sich ein “Schutzsuchender” so alles herausnehmen kann, ohne dass ihm besondere Konsequenzen drohen. 

Asylbetrüger überfährt beinahe Polizist mit nicht angemeldetem Pkw

  • Polizist beinahe überfahren: Der uniformierte und mit Warnweste eigentlich deutlich sichtbare Anhalteposten der Polizei musste zur Seite springen, da das Fahrzeug direkt auf ihn zufuhr.

  • Positiver Drogentest: Aufgrund des unsicheren Standes und die auffälligen Pupillen wurde ein Drogentest durchgeführt, welcher auf Opiate positiv verlief. Im Fahrzeug fanden die Polizeibeamten das Drogenbesteck.

  • Kein offizielles Kennzeichen: Bei der weiteren Überprüfung wurde festgestellt, dass das am Pkw angebrachte Kennzeichen gar nicht offiziell ausgegeben worden war.

  • Fahrzeug nicht versichert: Der Fahrzeugführer konnte lediglich einen abgelaufenen Versicherungsschein für ein Ausfuhrkennzeichen (nicht das am Fahrzeug angebrachte Kennzeichen) vorweisen.

  • Keine Fahrerlaubnis: Weiterhin konnte der Beschuldigte kein amtliches Dokument vorlegen, wonach er im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.

  • Asylbetrug: Dafür legte er die Kopie einer Meldebescheinigung vor, wonach er unter anderen Personalien in einer zentralen Unterkunftseinrichtung in Oerlinghausen gemeldet sei. Nach polizeilichen Ermittlungen ist er jedoch nicht dort wohnhaft. Daher wurde der Asylbetrüger zunächst vorläufig festgenommen.

  • Statt Abschiebung gleich wieder frei: Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wurde der bereits zuvor polizeibekannte Beschuldigte am Morgen des 27. April wieder entlassen.

Da man getrost davon ausgehen kann, dass so ein gefährlicher Krimineller wohl weiterhin seine Potenziale entfalten wird, erhebt sich die Frage, wer denn für künftige Straftaten die Mitverantwortung trägt.

Unterstützen Sie unsere kritische, unzensurierte Berichterstattung mit einer Spende. Per paypal (Kreditkarte) oder mit einer Überweisung auf AT58 1420 0200 1086 3865 (BIC: BAWAATWW), ltd. Unzensuriert

    Diskussion zum Artikel auf unserem Telegram-Kanal:

Politik aktuell

27.

Mrz

20:27 Uhr

Wir infomieren

Unzensuriert Infobrief


Wenn Sie dieses Youtube-Video sehen möchten, müssen Sie die externen YouTube-cookies akzeptieren.

YouTube Datenschutzerklärung

Share via
Copy link