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Der Justizaufreger um die beiden freigesprochenen Asylwerber im Vergewaltigungsprozess könnte sich zum Justizskandal ausweiten.

30. März 2018 / 12:15 Uhr

Vergewaltigungsprozess: Trotz sexuellem Angriff in U-Haft sind Asylwerber untergetaucht

Der Justizaufreger um die beiden freigesprochenen Asylwerber im niederösterreichischen Vergewaltigungsprozess könnte sich zum Justizskandal ausweiten. Keiner weiß, wo sich der Somalier und der Afghane inzwischen aufhalten. Sie dürften nach dem wahrscheinlich auch für sie überraschenden Urteil des St. Pöltner Schöffensenats die Flucht ergriffen haben.

Im Gefängnis Insassen sexuell angegriffen

Tatsächlich gäbe es aber – wie sich im nachhinein herausstellt – genügend Gründe, um die beiden Jugendlichen im Auge zu behalten. Wie die Tageszeitung Österreich aus vertraulicher Quelle erfahren haben soll, läuft gegen den Somalier seit 2017 ein Asyl-Aberkennungsverfahren. Er soll nur noch als subsidiär Schutzbedürftiger bei uns geduldet werden.

Und obendrein kam beim Vergewaltigungsprozess heraus, dass der Somalier in der U-Haft einen anderen Insassen sexuell angegriffen haben soll. Dieses Delikt soll aber gesondert vom Tullner Vergewaltigungsfall verhandelt werden – wenn der Mann jemals wieder gefunden wird.

Urteile gegen die beiden Asylwerber nicht rechtskräftig

Im Übrigen ist auch der Vergewaltigungsprozess nicht zu Ende. Nach dem umstrittenen Freispruch durch die Justiz, bei dem zwei Richter und zwei Laien die Verdächtigen nach einer Pattsituation ihrer Stimmen auf freiem Fuß setzten, legte der Staatsanwalt Nichtigkeitsbeschwerde ein. Damit sind die Urteile gegen die beiden Asylwerber nicht rechtskräftig.

Opfer-Anwalt warnte vor “höchster Fluchtgefahr”

Opfer-Anwalt Ewald Stadler warnte schon seit Tagen: “Sie werden nicht warten, bis sie wieder abgeholt werden.” Es bestehe höchste Fluchtgefahr. Stadler sollte Recht behalten.

Reagiert hat indessen der blaue niederösterreichische Landesrat Gottfried Waldhäusl, der am Mittwoch – noch vor dem Verschwinden der mutmaßlichen Vergewaltiger – verkündete, dass dem Afghanen und dem Somalier die Grundversorgung gestrichen werde. Über das Warum wolle man aus “datenschutzrechtlichen Gründen” aber nicht sprechen.

Unmut bei den Bürgern wächst

Wer weiß, was da noch alles ans Licht kommt? Bei den Bürgern wächst jedenfalls der Unmut über diesen Vorfall, denn sie fragen sich zu Recht: Wie geht es sonst in der Justiz zu, wenn schon bei diesem Fall, der so stark in der Öffentlichkeit steht, solche Mängel auftauchen?

Das Sicherheitsgefühl wird so jedenfalls nicht gestärkt, zumal die beiden Asylwerber nach wie vor dringend tatverdächtig sind, im April des Vorjahres ein 15-jähriges Mädchen brutal vergewaltigt zu haben.

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