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Das Bundesverfassungsgericht urteilte zugunsten eines verurteilten Terrorunterstützers.

10. Jänner 2018 / 10:06 Uhr

IS-Sympathisant wird wegen “Foltergefahr” nicht in die Türkei abgeschoben

Das deutsche Bundesverfassungsgericht öffnete jüngst eine neue Hintertüre für abzuschiebende Terrorunterstützer. Vor der Abschiebung verurteilter Unterstützer von terroristischen Vereinigungen in die Türkei, muss nun laut Entscheid ausgeschlossen werden können, dass diesen Personen dort Folter oder unmenschliche Behandlung droht.

Gerichte müssen türkische “Garantien” einholen

Deutsche Gerichte sind nun dazu verpflichtet, vor der Abschiebung verurteilter Terrorunterstützer eine Zusicherung von türkischer Seite einzuholen, durch die Folter und unmenschliche Behandlung ausgeschlossen werden können. Dadurch wurde nun die Abschiebung eines bereits 2015 verurteilten, in Deutschland geborenen Türken und Unterstützers der syrischen Terrorvereinigung Junud al-Sham verhindert.

Klage von IS-Unterstützer hatte Erfolg

Besagter Deutsch-Türke hatte auch über Mittelsmänner Geld auf ein IS-Konto überwiesen, das er zuvor von einer Bank als Kredit bekommen hatte. Im Jahr 2016 bekam er den Abschiebungsbescheid der Ausländerbehörde in die Türkei. Da allerdings auch dort ein Strafverfahren wegen Unterstützung einer islamistischen Terrororganisation gegen ihn anhängig ist, muss nun von Seite des deutschen Gerichts die “Versicherung” der türkischen Behörden eingeholt werden, dass dem Straftäter dort keine Folter droht.

Bericht von Amnesty International ausschlaggebend

Der verurteilte Terrorunterstützer legte dem Gericht einen Bericht von Amnesty International vor, demnach bei einem ähnlich gelagerten Fall “gefoltert” wurde. Allerdings wurde der Antrag vom zuständigen Verwaltungsgerichtgericht Gießen mit der Begründung, es würden in der Türkei nur PKK-Mitglieder und Anhänger der Gülen-Bewegung gefoltert, abgewiesen.

Dagegen wurde von Seiten des Terrorunterstützers Verfassungsbeschwerde eingelegt, die schlussendlich zum Erfolg führte. Basis dafür bildete ein von Amnesty International verfasstes Schreiben, wonach es “ernsthafte Anhaltspunkte für eine Foltergefahr gebe”. Für das Verwaltungsgericht Gießen heißt es nun zurück zum Start und die Foltergefahr in der Türkei überprüfen.

Jeder Fall muss nun einzeln gerichtlich geprüft werden

Eine generelle Entscheidung der Verfassungsrichter, ob islamische Terrorverdächtige in der Türkei mit Folter zu rechnen hätten, gab es allerdings nicht. Offensichtlich wurde der Ball nun an die Gerichte gespielt, die in jedem einzelnen Fall eine Zusicherung von türkischer Seite einzuholen haben, dass nicht gefoltert werde.

 

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