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1,6 Millionen Asylwerber (Symbolbild) sind in Deutschland in Asylverfahren verwickelt, die Zahl der Klagen hat sich heuer verfünffacht.

8. November 2017 / 10:24 Uhr

Deutsche Gerichte brechen unter der enormen Flut an Klagen gegen Asylbescheide zusammen

Deutschlands Verwaltungsgerichtsbarkeit geht im Zusammenhang mit der Asylantenflut und Klagsbegehren dieser gegen negative Bescheide unter. Zum Stichtag 30. Juni 2017 waren im gesamten deutschen Bundesgebiet nicht weniger als 320.000 Asylklagen anhängig.

Klagen stiegen um das Fünffache

Per 30. Juni 2016 waren es noch 69.000 Asylklagen, die die Verwaltungsgerichte beschäftigten. Das sind fast fünfmal weniger Asylgerichtsverfahren als zur Jahresmitte 2017.

Der Bund Deutscher Verwaltungsrichter spricht von einer “dramatischen Situation” und permanenter Überlastung der Gerichtsbehörden durch die Masse an Asylverfahren. Trotz erfolgter Personalaufstockung könnten die Gerichte diese Masse an Verfahren kaum noch abwickeln.

1,6 Millionen Asylanten sind verfahrensmäßig zu behandeln

Durch Angela Merkels “Willkommenskultur” sind aktuell nicht weniger als 1,6 Millionen Asylanten verfahrensmäßig in Deutschland durch Verwaltungsbehörden und Gerichte zu behandeln. Hinter dieser Zahl scheinen sowohl Migranten auf, die sich noch in einem laufenden Asylverfahren befinden, als auch anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Konvention, dazu kommen sogenannte “subsidiär Schutzberechtigte” sowie bereits abgelehnte Asylbewerber, die auf ihre Abschiebung warten.

Im deutschen Nachrichtenmagazin Focus wird die Zahl von 1,6 Millionen verfahrensmäßig zu behandelnden Asylanten folgendermaßen aufgeschlüsselt:

Bei 158.000 Schutzsuchenden wurde der Asylantrag abgelehnt. Bei 118.000 davon war die damit verbundene Ausreisepflicht aber vorübergehend ausgesetzt.

Bei 573.000 Menschen (36 Prozent) war über den Asylantrag noch nicht entschieden.

872.000 (54 Prozent) verfügten bereits über einen Aufenthaltstitel und damit über einen Schutzstatus (600.000 davon nur befristet).

Bei 392.000 weiteren Ausländern, die sich in Deutschland aufhalten, ist unklar, ob sie Schutzsuchende sind oder nicht.

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