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Dem Fahrdienst Uber drohen wegen eines Gerichtseintscheids die Partner in Wien abhanden zu kommen.

9. Oktober 2017 / 11:36 Uhr

Hoffnung für Wiens geplagtes Taxigewerbe: Gerichtsentscheid bremst Fahrtendienst Uber aus

Eine schwere juristische Niederlage setzte es für den US-Fahrdienstleister Uber in Wien. Das Oberlandesgericht Wien (OLG) bestätigte eine einstweilige Verfügung. Inhalt der gerichtlichen Entscheidung ist, dass Uber keine Personen mehr auf Wiens Straßen mitnehmen darf. Die Uber-Fahrdienstleistung unterliegt dem rechtlichen Regime der Mietwagen. Und ein Mietwagen darf eigentlich nur vom Standort, bei dem er gemeldet ist, losfahren, um einen Fahrgast, der gebucht hat, abzuholen.

Nach Beendigung der Mietwagenfahrt muss das Fahrzeug wieder an den Betriebsstandort zurückfahren. Ein Mietwagenbetreiber, der in Kooperation mit Uber Fahrten durchführte, wurde so in seiner Tätigkeit gestoppt.

Einstweilige Verfügung droht mit 64.000 Euro Geldstrafe

Die einstweilige Verfügung, die gegen den Uber-Kooperationspartner erlassen wurde, droht bei Verstoß mit einer Geldstrafe von 64.000 Euro. Wird auch im Hauptverfahren diese Gerichtsentscheidung bestätigt, dann könnte das das Aus für Uber in Österreich bedeuten.

Dazu kommt noch eine weitere rechtliche Neuerung: Ab 2018 gelten für Mietwagenbetreiber insgesamt strengere Auflagen bei ihrer Geschäftsausübung. Es gibt neue Zulassungsbestimmungen und Prüfungen, die das bisherige “Quereinsteigertum”, von dem auch Uber profitiert hat, unmöglich machen. 

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