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Ein mehrfach vorbestrafter Asylwerber zündete seine Unterkunft an.

8. September 2017 / 23:00 Uhr

#Einzelfall: Multikrimineller Somalier setzt Asylunterkunft in Brand – Illegaler jetzt vor Gericht

Ab dem 18. September muss sich ein 21-jähriger Somalier in Mönchengladbach vor Gericht wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit besonders schwerer Brandstiftung verantworten. Wie rp-online.de am 8. September berichtet, soll der Asylbewerber, dessen Asylantrag abgelehnt worden war, eine Stoffdecke in seinem Zimmer angezündet haben. Kurz darauf stand die Flüchtlingsunterkunft in Mönchengladbach in Vollbrand. Dem raschen Einsatz der Sicherheitskräfte ist es zu verdanken, dass die rund 30 Bewohner der Unterkunft nicht verletzt wurden. Der Brandstifter, welcher den Tod der Mitbewohner billigend in Kauf genommen hat, ist selber allerdings durch das Fenster geflüchtet, konnte noch am Tatort festgenommen werden.

Auch hier wieder das gleiche Bild – mehrfach vorbestrafter Illegaler auf freien Fuß

Illegale aufhältige Vorbestrafte können sich weiter frei bewegen und wie der genannte Täter sogar betrunken in der Nacht vor dem Brandanschlag in der Unterkunft randalieren. Er wurde damals zwar festgenommen, am nächsten Tag um 7 Uhr war er bereits wieder auf freiem Fuß. Ein Akt falsch verstandener „Humanität“, welcher beinahe tödliche Folgen nach sich gezogen hätte. Und das, obwohl der Somalier seine Absicht, die Unterkunft anzuzünden, mehrfach vorab geäußert haben soll, auch gegenüber Polizeibeamten. Auch sonst ist der Täter kein Unbekannter:

Der Afrikaner, der Anfang 2016 per maritimen Schleppertaxi über Libyen nach Europa „geflohen“ ist, traf  im März 2014 „schutzsuchend“ in Deutschland ein, wo er sofort seine Potentiale entwickelte. Im Juni 2016 wurde er vom Amtsgericht Rheydt, unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt. Als der Brand im Volksgarten ausbrach, lief noch die Bewährung. Außerdem laufen gegen den 21-Jährigen beim Amtsgericht Mönchengladbach weitere Anklagen wegen Körperverletzungs- und Drogendelikten vor dem Jugendschöffengericht, so das genannte Online-Magazin. Dass die Brandstiftung, die Statistik „Anschläge auf Asylunterkünfte“ erhöht, sei nur am Rande erwähnt.

Hier alle Einzelfälle aus September 2017.

Weitere Einzelfälle vom 8. September:

Münster (NRW): Afrikanerin randaliert in Intercity und verletzt Bahnmitarbeiter
Am frühen Donnerstagmorgen, den 7. September nutzte eine 44-jährige kongolesische Reisende einen Intercity von Hamburg über Münster nach Köln. Bei der Fahrkartenkontrolle durch die Zugbegleiterin stellte diese fest, dass die Reisende einen Platz mit Platzreservierung belegte und bot ihr daraufhin einen anderen freien Sitzplatz an. Die Reisende weigert sich jedoch, den Platz für den Inhaber der Platzreservierung freizugeben und es kam zu einer verbalen Auseinandersetzung, in deren Verlauf sie die Zugbegleiterin beschimpfte. Diese schloss daraufhin die Reisende von der Weiterfahrt aus. Der Aufforderung den Zug im Hauptbahnhof Münster zu verlassen kam sie ebenfalls nicht nach. Jetzt bat die Zugbegleiterin zwei im Zug befindliche DB-Sicherheitsmitarbeiter um Unterstützung. Diese forderten die Reisende ebenfalls mehrfach auf, den reservierten Platz freizugeben. Jetzt beschimpfte und beleidigte sie auch die Sicherheitsmitarbeiter und trat um sich. Dabei wurde ein 53-jähriger Sicherheitsmitarbeiter am Bein verletzt. Den Aufforderungen der zwischenzeitlich hinzugezogenen Bundespolizisten im Hauptbahnhof Münster den Zug zu verlassen, kam die Betroffene nur zögerlich nach. Dabei sträubte sie sich und beschimpfte die eingesetzten Beamten fortwährend, welche die Reisende aus dem Zug führten.  Der verletzte 53-jährige Sicherheitsmitarbeiter brach seinen Dienst am Hautbahnhof Münster ab und musste sich in einem Krankenhaus ärztlich behandeln lassen. Die Afrikanerin blieb hingegen auf freiem Fuß. Quelle: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

Ingolstadt (Bayern): Sexueller Übergriff – Afrikaner verletzt 30-Jährige – sie wehrt sich erfolgreich mit Fußtritten  
In der Nacht auf Donnerstag, den 7. September, griff ein unbekannter Täter eine 30-jährige Frau in der Innenstadt mit offensichtlich sexueller Motivation an und verletzt dabei sein Opfer. Die Frau war nach dem Besuch einer Sportbar von der Gerbergasse in Richtung Brunnhausgasse unterwegs. Dort wurde sie plötzlich von hinten von einem Unbekannten gepackt und herumgerissen. Im Anschluss zerriss der Angreifer das T-Shirt seines Opfers und versuchte gewaltsam die Hose der Frau zu öffnen. Nachdem sich die Überfallene mit Fußtritten zur Wehr setzte, ließ der als afrikanischer Typ beschriebene Täter von ihr ab und flüchtete zu Fuß. Das Opfer verständigte sofort die Polizei. Eine eingeleitete Fahndung nach dem Flüchtigen blieb ohne Erfolg. Quelle mit Täterbeschreibung: Polizeipräsidium Schwaben Nord  

Aachen (NRW): Dunkelhäutiger überfällt und beraubt Radfahrerin
Am 7. September gegen 20.40 Uhr fuhr nach jetzigem Stand der Ermittlungen eine Fahrradfahrerin den Vennbahnweg hinunter, als ein unbekannter Radfahrer ausbremste und stoppte. Nachdem sie abgestiegen war, schubste er die junge Frau zu Boden und forderte die Herausgabe ihrer Wertsachen. Mit dem erbeutetem Bargeld floh der Tatverdächtige unerkannt auf einem schwarz/ dunkelblauen Mountainbike. Ein zufällig vorbeikommender Radfahrer half der jungen Frau und alarmierte die Polizei. Diese leitete sofort eine großangelegte Suche auch mit Hilfe eines Hubschraubers ein. Quelle mit Täterbeschreibung: Polizei Aachen

Regensburg (Bayern): Abgelehnter afrikanischer Asylbewerber erwürgt 22-Jährige
Am 6. September berichtete BILD, dass wieder ein abgelehnter Asylbewerber nicht abgeschoben wurde. Auf freien Fuß, statt in Schubhaft, erwürgte er eine 22-Jährige Prostituierte aus Rumänien. Zuvor vergewaltigte er sein Opfer, welches seit vier Jahren in Deutschland lebte. Danach flüchtete er mit ihrem Geld und ihrem Mobiltelefon. Der Verbrecher  aus Mali hatte bereits in Griechenland Asyl beantragt und ist wegen versuchten Mordes dort in Haft gesessen. Am 30. März trifft er „schutzsuchend“ in Deutschland ein, kommt in ein Heim gegenüber der Wohnung seines späteren Opfers und fällt im Mai wegen Körperverletzung im Asylheim auf. Derartige Figuren frei herumlaufen zu lassen, ist ein Akt falsch verstandener „Humanität“, der einmal mehr tödliche Folgen nach sich zog.

 

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