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Gerichtsstreit: Siemens-Turbinen sollen auf der Krim gelandet sein.

23. August 2017 / 14:56 Uhr

Siemens: Gerichts-Niederlage wegen Kraftwerksturbinen auf der Krim

Eine schwere gerichtliche Niederlage musste der deutsche Siemenskonzern jetzt in Moskau in der Causa Kraftwerksturbinen auf der Krim einstecken. Ein Antrag des deutschen Konzerns auf einstweilige Verfügung gegen die russischen Staatsfirma Technopromexport (TPE), wurde von einem Moskauer Gericht abgelehnt. Nun soll es am 18.September zu einer weiteren Anhörung vor den Gerichtsbehörden kommen.

Siemens hält der TPE vor, vier Turbinen, die eigentlich für ein Projekt auf der südrussischen Halbinsel Taman bestimmt waren, einfach auf die Halbinsel Krim umdirigiert zu haben. Als Firma mit Sitz in der EU dürften sie aber keine Geschäfte mit der Krim machen und dort auch keine Technologie exportieren. Nun soll die russische TPE die Gasturbinen wieder an Siemens zurückgeben.

TPE: "Haben Turbinen gebraucht gekauft und aufgerüstet"

Die Firma TPE streitet die Weitergabe der ursprünglich für Taman bestimmten Turbinen ab. Man habe als Generalunternehmer die vier Kraftwerkskomponenten gebraucht gekauft und durch eigene Spezialisten aufgerüstet. Auf der Krim sollen die Turbinen bei den beiden von TPE betreuten Kraftwerken für die Produktion von zusätzlicher Energie sorgen, die die aufstrebende Wirtschaft auf der Krim dringend benötigt. 

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