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Eine Bildungsfrage: Die Kenntnis von Schillers Bürgschaft müsste eigentlich viele Asylwerber-Bürgschaften verhindern.

18. Juli 2017 / 20:12 Uhr

Deutschland: Gutmenschen-Ehepaar bürgte für Asylwerber und muss 22.000 Euro zahlen

Willkommenskultur kann auch Gutmenschen teuer kommen, wenn sie leichtfertig für ihre Lieblinge gebürgt haben. Jetzt flattern diesen Gutmenschen Zahlungsaufforderungen über zehntausende Euro von öffentlichen Stellen in den Postkasten. Ein Ehepaar aus Minden, Bundesland Nordrhein-Westfalen, hatten im Jahr 2014 für ein syrisches Paar gebürgt, damit dieses nach Deutschland kommen kann, um hier einen Asylantrag zu stellen. Sie sprangen für die bereits in Deutschland befindliche syrische Familie des Paares ein, die sich eine Bürgschaft finanziell nicht leisten konnte.

Die Bürgschaft umfasste eine Verpflichtungserklärung, für den Lebensunterhalt der syrischen Migranten aufzukommen. Jetzt möchten öffentliche Stellen, die mittlerweile für die Syrer finanziell in Vorleistung gegangen sind, nicht weniger als 22.000 Euro vom Mindener Ehepaar. Denn die Syrer sind dem Staat bisher erheblich auf der Tasche gelegen.

Integrationsgesetz 2016: Drei- bis Fünfjahresfrist für Bürgschaft

Das Integrationsgesetz 2016 des Bundes bestimmte eine Drei- bis Fünfjahresfrist für die Bürgschaft von Bürgern in Deutschland gegenüber der öffentlichen Hand für die Kosten von Asylwerbern. Bei Altfällen wurde der Bürgschaftszeitraum auf drei Jahre reduziert, er gilt aber nicht nur für Asylwerber, sondern auch für Asylberechtigte, wenn sie in diesem Zeitraum der öffentlichen Hand Kosten verursacht haben. Und diese Regelung wurde durch das Bundesverwaltungsgericht im Januar 2017 bestätigt.

Dass die betroffenen Bürger jetzt neuerlich nach dem Staat rufen, Klagen einbringen, und beklagen, dass der seinerzeitige Termin für die gutmenschliche Bürgschaftserklärung nur 15 Minuten in Anspruch nahm, wird die deutschen Gerichte wohl noch länger beschäftigen. 

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