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So sah die “versuchte Erstürmung” des Justizministeriums in Berlin aus.

20. Mai 2017 / 19:40 Uhr

Identitärer Protest gegen Zensur – Maas sogar bei linken Gegendemonstranten unbeliebt

Am 19.Mai brachten die Regierungsfraktionen von Union und SPD das als Netzwerkdurchsetzungsgesetz bezeichnete Zensurgesetz in erster Lesung in den Bundestag ein. Entworfen wurde es maßgeblich von SPD-Justizminister Heiko Maas. Dies brachte ihm in den Mittagsstunden einen Besuch von Aktivisten der Identitären Bewegung (IB) ein.

Identitäre gegen Zensur, für Meinungsfreiheit

Obwohl das Gesetz einschneidende Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit im Internet haben wird und verfassungsrechtlich bedenklich erscheint, verhält sich die sogenannte Zivilgesellschaft erstaunlich ruhig. So blieb es der Identitären Bewegung vorbehalten, ihren Protest gegen das Zensurgesetz kundzutun. Dies erfolgte mittels Menschenkette vor dem Berliner Justizministerium.

Maas blamiert sich

Sichtlich indigniert versuchte Maas sich demonstrativ mit einem Häuflein Gegendemonstranten zu solidarisieren und wollte sie mit Wasserflaschen versorgen. Der stramme Marxist hatte allerdings nicht damit gerechnet, dass er selbst bei dieser linken Klientel unbeliebt zu sein scheint. Mit unfreundlichen Kommentaren ließen sie ihn abblitzen. Derart blamiert machte er sich wieder auf den Weg ins Ministerium und bahnte sich seinen Weg durch die Reihe der Identitären Aktivisten.

Mainstream-Medien dramatisieren die Ereignisse

Medien wie der Welt oder dem Focus blieb es vorbehalten die friedlichen Protestaktion als versuchte Erstürmung des Ministeriums darzustellen und von „dramatischen Szenen“ zu sprechen.

Tatsächlich versammelten sich die rund 50 Aktivisten vor dem Ministerium, um eine Menschenkette zu bilden. „Bewaffnet“ waren sie mit DDR-Fahnen und Transparenten, auf denen „Gegen Zensur und Meinungsbeschränkung“ bzw. „Zensurministerium“ stand. Auch Bengalo-Feuer wurden entzündet, wie sie bei jedem Bundesligaspiel zum Einsatz kommen. Anders als bei Antifa-Randalen war keiner der Teilnehmer vermummt, es wurde niemand verletzt und es gab keinerlei Sachbeschädigungen.

Da es sich bei der Protestaktion um eine unangemeldete Versammlung handelte, wurde der Verantwortliche wegen Verstoßes gegen das Versammlungsrecht angezeigt. Gegen die übrigen Teilnehmer wurden Platzverweise ausgesprochen. Die Polizei musste sie jedoch einzeln wegtragen.

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