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Auf einer eigens eingerichteten Webseite können leerstehende Wohnungen von jedem gemeldet werden. Die Behörden können auf dieser Basis zur Konfiszierung schreiten.

18. Mai 2017 / 15:42 Uhr

Hamburg: Wohnungen zwangsweise beschlagnahmt

Was zu befürchten war, trat jetzt in Hamburg ein: Erstmals wurden leerstehende Wohnungen beschlagnahmt oder „dem unwilligen Eigentümer entzogen“, wie das Hamburger Abendblatt sich ausdrückt. Dort kann man auch unter dem Bild des Hauses, in dem sich die Wohnungen befinden, lesen, dass dieser Vorgang „als Zwangsmaßnahme gegen den Vermieter“ zu verstehen ist und dass im Stadtteil Hamm nun „der Bezirk“ die Wohnungen vermietet.

Zwangssanierung auf Kosten des Eigentümers

Wer jetzt glaubt, das könne man auch als Zwangsbeglückung verstehen, denn der Eigentümer bleibe ja Eigentümer und man zwinge ihn lediglich, die leerstehende Immobilie zu vermieten, täuscht sich. Denn die Wohnungen werden noch bevor die neuen Bewohner zur großen Freude der Nachbarschaft einziehen, generalsaniert. Und die gesamten dabei  anfallenden Renovierungskosten werden dem Eigentümer in Rechnung gestellt, so die Bezirkssprecherin Sorina Weiland.

Ähnliche Enteignungen waren auch in Berlin angedacht, doch dort wurde so etwas für verfassungswidrig gehalten. In Hamburg sieht man das jedoch anders, denn da stellt die rechtliche Grundlage der Zwangsmaßnahme das Hamburger Wohnraumschutzgesetz dar, ein Gesetz aus dem Jahr 1982, das von der Hamburger sozialistischen Regierung im Mai 2013 novelliert (siehe §12b) wurde, um Wohnungen die länger als vier Monate leer stehen, beschlagnahmen zu können.

„Unkonventionelle Ideen“ sollen „lebendige Willkommenskultur sichern“

Im Herbst 2015 dann, nachdem Merkel die Grenzen für Hunderttausende Migranten aus Afrika, Asien und dem Nahen Osten geöffnet hatte, wollte man schließlich an die Sache herangehen und die ersten Gewerbeimmobilien in Migrantenunterkünfte umwandeln. Diese Pläne führten zu heftigen Diskussionen, Die Welt berichtete damals vom Widerstand der Opposition gegen die geplanten Beschlagnahmungen. So befürchtete die Fraktionsvorsitzende der Liberalen, Katja Suding, dass „solche Zwangsmaßnahmen Ressentiments gegen Flüchtlinge beflügeln, wie wir sie heute leider schon in Teilen unserer Gesellschaft erleben“, räumte jedoch ein, es seien „auch unkonventionelle Ideen gefragt, um menschenwürdige Unterbringung und lebendige Willkommenskultur zu sichern“.

Jetzt aber beschlagnahmt die Stadt auch privates Wohneigentum und genau darin erblicken viele eine große Gefahr: Denn was wird als nächstes kommen?

Zwangsenteignung per Salamitaktik befürchtet

Was mit der Konfiszierung von Gewerbeimmobilien begann, wird wohl damit enden, dass neben leerstehenden Wohnungen auch noch Zweitwohnsitze oder Ferienappartements mit „Schutzsuchenden“ belegt werden müssen. Am Ende könnte dann durchaus auch der Fall eintreten, dass ein Wohnraummaximum pro Person festgelegt wird und diejenigen, die zu große Häuser bewohnen, dazu  gezwungen werden, sie mit Fremden zu teilen.

Vorläufig versuchte man die Gesetzeswidrigkeit noch „diskret“ durchzuziehen und vor der Öffentlichkeit geheim gehalten. Diese erfuhr davon erst durch die Warnung von Berlins FDP-Vorsitzendem Sebastian Czaja, der sagte, die Maßnahme verstoße gegen das Grundgesetz. Hierzu passt gut, dass wenn es um das Wohl der „Schutzsuchenden“ geht, rechtstaatliche Grundsätze ohnehin mehr und mehr über Bord geworfen werden. Das beginnt mit der Duldung der unkontrollierten illegalen Einreise und endet in der Unwilligkeit, kriminelle Elemente aus dem Verkehr zu ziehen.

Linke Maßnahmen beschleunigen die verstärkt um sich greifende Blockwartmentalität

Dass Zwangsüberwachungs- und Kontrollmaßnahmen in totalitären Regimen immer das Denunzianten- und Spitzelwesen zur Folge hatten, ist bekannt. Man braucht deshalb nicht sonderlich verwundert sein, wenn auch bei aktueller linker Regentschaft der Blockwart bereits Gewehr bei Fuß steht.

Zum „Rauchersheriff“ und zu den gerade installierten Überwachungsorganen zur Kontrolle der sozialen Medien gesellt sich nun eine Form des Blockwarts, der seinem historischen Vorbild durchaus ebenbürtig ist: Wie damals hat der wachsame Bürger seinen Häuserblock zu überwachen,ob da wohl alles mit rechten Dingen zugehe.

Webseite zur Meldung von ungenutzen Wohnungen

So richteten SPD und Grüne in Hamburg kürzlich eine „Hotline“ ein, bei der aufmerksame Bewohner leerstehende Objekte melden können. „Aktivisten“ haben zudem eine Website namens „Leerstandsmelder“ geschaffen, wo ebenfalls Meldung gelegt werden kann, wo was leer steht.

Schade, dass nicht jeder „Aktivist“ oder Refugees-Welcome-Klatscher daheim selber Willkommenskult durch Wohngemeinschaften vorlebt – dann könnte man sich die oben erwähnten Maßnahmen locker ersparen.

Mehr lesen:
Hamburg: Rot-Grün möchte für Asylanten Wohnraum beschlagnahmen (24.09.2015)
Hamburg beschlagnahmt leerstehende Immobilien für Asylwerber (02.10.2015)

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