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Im sächsischen Arnsdorf überwältigten zivilcouragierte Bürger einen randalierenden irakischen Asylwerber. Nun stehen sie dafür vor Gericht (Symbolfoto).

6. April 2017 / 19:44 Uhr

Tobenden Iraker in Supermarkt gebändigt: Couragierte Bürger müssen vor Gericht

Am Abend des 21. Mai letzten Jahres war es zu einem folgenschweren Vorfall in einem Netto-Markt der knapp 5.000-Seelen-Gemeinde Arnsdorf in Sachsen-Anhalt gekommen. In dem im Landkreis Bautzen gelegenen Ort hatten vier Kunden Zivilcourage bewiesen und einen Asylwerber, der mit einer Flasche auf Kunden und Filialleitung losging, überwältigt, wie auch dem Polizeibericht der Polizei Sachsen vom 01. 06. 2016 zu entnehmen ist. Nun aber stehen genau diese couragierten Kunden unter anderem wegen Freiheitsberaubung, Nötigung und Körperverletzung vor Gericht, der aggressive Asylwerber war „psychisch beeinträchtigt“.

"Geistig verwirrter" Iraker randaliert wegen Telefonwertkarte

Der irakische „Supermarkt-Randalierer“ soll, wie sich später herausstellte, ein Patient des Arnsdorfer Fachkrankenhauses für Psychiatrie gewesen sein. Trotz attestierter psychischer Störung war der Mann scheinbar „ausgangsberechtigt“.

Er hatte besagtem Supermarkt an diesem Tag bereits zweimal einen Besuch abgestattet, da die Aktivierung seiner Mobiltelefon-Wertkarte scheinbar nicht funktioniert hatte. Im Nachhinein stellte sich jedoch heraus, dass er sein erworbenes Guthaben bereits aufgebraucht hatte. Bei seinem dritten Besuch an jenem Tag versuchte die Filialleiterin, ihm dies auseinanderzusetzen, was anhand der mangelhaften Sprachkenntnisse des Asylwerbers dann in einer tätlichen Bedrohung der Kunden und der Filialleiterin endete. Auch ein zweimaliges Ausrücken der Polizei änderte nichts am aggressiven Verhalten des Asylwerbers, er wurde trotz Bedrohung der Angestellten nicht festgenommen, sondern immer wieder in die Klinik zurückgebracht.

Zivilcourage contra Selbstjustiz

Der Görlitzer Polizeipräsident Conny Stiehl äußerte sich dahingehend, indem er das Verhalten der einschreitenden Bürger als korrekt bezeichnete. Man hatte von Seiten der „Bürgerwehr“ den randalierenden Asylanten bis zum abermaligen Eintreffen der Polizei an einen Baum gebunden. Von anderer Seite wurde die Aktion, wie nicht anders zu erwarten war, als fremdenfeindlich motiviert dargestellt. Die Frage wird nun sein, ob sich die couragierten Bürger vor Gericht unter Umständen auf den sogenannten Notfall-Paragraphen (§127 StPO) berufen werden können, oder wegen oben genannter Delikte verurteilt werden.

Bürgerinitiative zur Unterstützung der „Couragierten“ gegründet

Nachdem linke Medienberichte unter anderem dahingehend lauteten, dass eine Bürgerwehr einen psychisch kranken Iraker grundlos gefesselt und misshandelt hätte, ging man nun von Seiten der Arnsdorfer in die Offensive gegen eine derartige mediale Vorverurteilung. Als Akt der patriotischen Solidarität will man nun die Gründung einer Bürgerinitiative angehen.

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Auch CDUler unter Angeklagten

Unter den Angeklagten befindet sich unter anderem auch der CDU-Ortsrat Detlef Oelsner, örtlicher Tischlermeister und seit vielen Jahren aktives Gemeindemitglied. Nach Einschätzung renommierter Anwälte könnten sich die Prozesskosten für die Angeklagten auf rund 100.000 Euro belaufen. Man darf also gespannt sein, wie der am 24. April am Amtsgericht Kamenz beginnende Prozess verlaufen wird. Unzensuriert wird an der Geschichte dran bleiben.

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