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Das Verbot von Barzahlungen beschneidet fundamentale Bürgerrechte und ist ein weiterer Schritt in Richtung Bargeldverbot.

1. April 2017 / 15:56 Uhr

EU-Kommissionsvorstoß: Bargeldverbot über Limit für Barzahlungen?

Die EU-Kommission stellte vor kurzem einen "Aktionsplan" vor, welcher die künftige Einschränkung von Barzgeldzahlungen vorsieht. So sollen EU-Bürger künftig keine höheren Beträge mehr bar bezahlen dürfen. Derzeit herrscht zwar EU-weit eine Meldepflicht für Barzahlungen über 15.000 Euro, ab Juni nur noch 10.000 Euro, doch das geht der Kommission anscheinend nicht weit genug. Die unterschiedlichen Obergrenzen in den Mitgliedsstaaten sollen zwangsweise harmonisiert werden.

Scheinargument der Terrorismusfinanizerung

Ein entsprechender Gesetzesvorschlag für die Begrenzung der Bargeldbezahlung ist für 2018 angedacht. Die EU-Kommission will dadurch vor allem Terrorfinanzierung und Geldwäsche erschweren. Aus diesem Grund wurde vergangenes Jahr bereits das Aus des 500-Euro Schein besiegelt.

Ein weiteres Argument ist, dass durch die voranschreitende Digitalisierung der Trend ohnehin in Richtung Onlinebanking und digitaler Bezahlung gehen würde, etwa via Mobiltelefonen. Anders sehen dies beispielsweise Ökonomen der Europäischen Zentralbank (EZB). Man würde ja immerhin auch nicht den Gebrauch von Telefonen einschränken oder verbieten, nur weil sich Kriminelle via dieser Technologie absprechen, so das EZB-Direktoriumsmitglied Yves Mersch.

Bankomatgebühren als weiterer Schritt gegen Bargeld

Einen weitereren Aspekt des Kampfes gegen das Bargeld bildet die momentan viel diskutierte Bankomatgebühr. Banken, so das Argument der Branche, sehen sich aufgrund von Niedrig- und Negativzinsen sowie strengerer Kontrollen und Vorgaben der EZB gezwungen, neue Einnahmequellen zu erschließen, da die Etragskraft sinkt. Neben der Schließung von Fillialen und der Einsparung von Personal soll dies über Bankomatgebühren geschehen.

In Deutschland verlangen mittlerweile mehr als 40 Volks- als auch Genossenschaftsbanken – je nach Kontomodell – ein Entgelt am Automaten, sobald das monatliche Limit an Freiabhebungen überschritten ist. Die Gebühr reicht dabei von 30 Cent pro Behebung bis zu mehr als einem Euro.

Flächendeckende Bakomatgebühr nur Frage der Zeit

Auch in Österreich verlangt die US-Firma Euronet bei der Geldabhebung von ihren 70 österreichweiten Bankomaten bereits eine saftige Gebühr von 1,95 Euro. Durch die starke Vernetzung der europäische Bankenbranche mit wechselseitigen Abhängigkeiten und Verbindlichkeiten wird eine flächendeckende Einführung der Gebühr bei Bargeldbehebungen nur noch eine Frage der Zeit sein. Denn auch heimische Kreditinstitute, um die es bei den meisten ebenfalls nicht bestens bestellt ist, suchen krampfhaft nach neuen Einnahmequellen.

Die Politik hat hierzulande auch schon ihr Sanktus dazu gegeben. Gemeinsam mit den NEOS stimmten die Abgeordneten von SPÖ und ÖVP gegen einen entsprechenden FPÖ-Antrag, ein Verbot der Bankomatgebühr im Konsumentenschutzgesetz zu verankern.

Giralgeld soll Bargeld vollends ersetzen

Letztlich soll Grialgeld, also Zahlen im Computer ohne jeglichen realen Gegenwert, Bargeld künftig vollends ersetzen. Skandinavische Staaten wie Schweden gelten dabei als Musterbeispiele, wo bereits 90 Prozent aller monetären Transaktionen bargeldlos vonstatten gehen. Die Gefahr ist jedoch jene der totalen Kontrolle des Bürgers. Denn auf Knopfdruck können Vermögenswerte eingefroren oder entzogen werden, Anonymität ist ebenso nicht mehr gegeben wie eine genaue Kontrolle der Ausgaben. 

Ohne Bargeld werden Banken noch mächtiger

Letztlich verleiht die sukzessive Abschaffung des Bargeldes Banken eine ungeheure und noch größere Macht, als diese ohnehin bereits besitzen. Einerseits durch den Wegfall von verpflichtenden Reserven und andererseits durch die ungehinderte Ausgabe von Krediten und Schuldgeld. Die einschlägigen Fehlentwicklungen im Geld- und Finanzsystem sowie marode Staatsfinanzen ließen sich künftig noch besser und noch länger verschleiern.

Dabei ist Giralgeld als Äquivalent zu Bargeld kein gesetzliches Zahlungsmittel. Diesen Status besitzen nur Münzen und Banknoten. Der Kampf gegen Bargeld ist somit eigentlich ungesetzlich. Doch wo kein Kläger, da kein Richter.

 

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