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In der Vergangenheit bekam auch FPÖ-Chef Norbert Hofer sein Fett ab: Fußi spottete über dessen Gehstock. Jetzt ist die Polizei dran.

14. Feber 2021 / 08:29 Uhr

Politik-Berater spottet über Polizei: “Polizeihunde intelligenter als Mitarbeiter”

Weil die Polizei nicht härter gegen die Corona-Demonstranten vorging, platzt dem SPÖ-nahen PR-Berater Rudi Fußi im Internet der Kragen. Nach seinem mittlerweile wieder gelöschten Wut-Posting drohen ihm jetzt rechtliche Konsequenzen seitens des Innenministeriums.

Fußi – Corona-Hysteriker und Abschiebungsgegner

Auslöser des Streits ist dieses Posting des PR-Beraters:

Da die LPD Wien besser darin ist, unbescholtene Jugendliche zu verprügeln als Maskenpflicht durchzusetzen, sind nun Polizeihunde im Einsatz. Die sind wahrscheinlich auch intelligenter als der Durchschnittsmitarbeiter der LPD Wien. Was sollen die Hunde tun? Masken kontrollieren?

Für Fußi ist das nur die Spitze einer wochenlangen Twitter-Tirade: Seit Wochen beschwert er sich darüber, dass die Polizei angeblich gegen Demonstrationen gegen Abschiebungen härter vorgeht als gegen Regierungskritiker. Dass bei der gestrigen, samstäglichen Demonstration weder Wasserwerfer noch Massenanzeigen zum Einsatz kamen, dürfte dem SPÖ-Berater nun sauer aufgestoßen sein.

Sogar Innenminister Nehammer empört

Innenminister Karl Nehammer, der sonst auch gerne fleißig gegen Regierungsdemonstranten austeilt, gehen die Aussagen zu weit. In einer ersten Stellungnahme kritisiert Nehammer, dass “derartige Äußerungen zu einer völlig unnötigen Eskalation eines ohnehin bereits belasteten Klimas, in Zeiten großer Herausforderungen, beitrage.” Und weiter:

So genannte Polit-Aktivisten, die die Arbeit der Polizisten diskreditieren und diese darüber hinaus noch beleidigen, dürfen nicht unkommentiert bleiben. Gerade in verschiedenen sozialen Medien hat sich eine Kultur der maßlosen und völlig unreflektierten Kritik breitgemacht, die man nicht mehr mit dem Recht auf Meinungsfreiheit in Gleichklang bringen kann.

Das Bundesministerium überprüft deshalb, “ob ein oder mehrere dieser im Internet getätigten Aussagen von Rudolf Fußi strafrechtlich relevant sind”.

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