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Von Flüchtlingen konnte kein Geld zurückverlangt werden, weil nicht offengelegt wurde, wie viele Leistungen etwa vom AMS bezogen wurden.

29. Dezember 2019 / 15:37 Uhr

Geld an Asylwerber konnte nicht gekürzt werden, weil AMS keine Auskunft gab

Wenn ein Asylwerber Einkommen erwirtschaftet, sollte es das Normalste sein, dass der Betroffene sein Einkommen meldet und die Kosten aus der Grundversorgung, die er erhalten hat, zurückzahlt. Eine solche Regelung zum Kostenersatz dürfte in Niederösterreich vor der Amtszeit des freiheitlichen Landesrats Gottfried Waldhäusl verabsäumt worden sein.

Der freiheitliche Klubobmann Udo Landbauer brachte – wie unzensuriert berichtete – eine Anfrage an Waldhäusl ein, in der u.a. gefragt wurde, wie viele unbegleitet minderjährige Asylwerber in einer Lehre waren oder Leistungen vom Arbeitsmarktservice (AMS) bezogen und daher zu Kostenersätzen verpflichtet werden konnten.

Kaum Statistiken vorhanden

Waldhäusls Beantwortung offenbart, dass vor seiner Amtszeit, als SPÖ-Landesräte zuständig waren, nichts gemacht worden sein dürfte. Erst seit 1. Jänner 2019 liegen allfällige Einkommensdaten von unbegleiteten minderjährigen Fremden (umF) vor. Zuvor gab es von den damals zuständigen Abteilungen keine gesonderten Statistiken über Einkommensbezüge, außer einer „Lehrlingsaufzeichnung“. Im Dezember 2018 lagen 44 Meldungen vor.

AMS verweist auf Datenschutz

Die meisten umF nahmen an AMS-Schulungen teil, die mit einer Auszahlung von Geldleistungen verknüpft waren. Das AMS bezahlt grundsätzlich an jeden Arbeitslosen, der an einem Kurs oder einer Schulung teilnimmt, eine sogenannte Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes (DLU), falls Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe nicht ausreichen. Allerdings hat das AMS mehrfach, auch schriftlich, mitgeteilt, dass es aus Datenschutzgründen keinerlei Auskünfte über Auszahlungen einer DLU erteilt, hält Waldhäusl fest.

Anfragen verabsäumt

Bei jedem einzelnen Asylwerber wäre eine eigene Anfrage an das AMS oder die bezugsauszahlende Stelle zu stellen gewesen, wofür der Jugendliche sein Einverständnis hätte geben müssen. Dies wurde damals größtenteils verabsäumt, schreibt der freiheitliche Landesrat. Somit war es auch nicht möglich zu ermitteln, inwieweit Asylwerbern Leistungen aus der Grundversorgung, wie etwa Taschengeld, Freizeitgeld, Bekleidungshilfe oder Schulgeld gekürzt oder gestrichen hätte werden dürfen.

Auch NGOs wirkten nicht mit

Nicht nur das AMS, sondern auch andere Einrichtungen sahen sich nicht genötigt dafür Sorge zu tragen, dass das Einkommen von Flüchtlingen genannt wird. „Die Einrichtungsträger und Betreuungspersonen in den umF-Einrichtungen wurden seitens der umF-Koordinierungsstelle mehrfach darüber informiert und dazu aufgefordert, dass sie auf die Jugendlichen einwirken sollen, ihre Einkommensverhältnisse darzulegen. Eine Weiterleitung allfälliger diesbezüglicher Informationen wurde von den großen Trägerorganisationen (wie Caritas Wien, Diakonie, SOS Kinderdorf) aus den obengenannten Gründen, auch unter Vorlage eines Rechtsgutachtens, abgelehnt“, teilte Waldhäusl mit.

Zumindest besteht noch die Hoffnung, dass einige Asylwerber in Nachhinein zu Kostenersätzen verpflichtet werden können. Ansprüche verjähren erst nach drei Jahren. „Nachträgliche Rückforderungen werden nach rechtlicher Gesamtabklärung beurteilt und dann nach festzusetzender Vorgangsweise entschieden“, so Waldhäusl.

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