Demokratisch, kritisch, polemisch und selbstverständlich parteilich

Corona

Gegen die Beschränkung der Freiheitsrechte im Zuge der Corona-Maßnahmen soll und darf demonstriert werden.

18. April 2020 / 17:03 Uhr

Erst verboten, jetzt erlaubt: Karlsruhe gibt Demos gegen Corona-Verordnungen frei

Immer häufiger regt sich Widerstand gegen die Corona-Verordnungen, die in den Augen von Kritikern grundgesetzwidrig sind. Unter dem Motto “Gesundheit stärken statt Grundrechte schwächen – Schutz vor Viren, nicht vor Menschen” waren am 4. April mehrere Versammlungen angemeldet worden, wie auch die FAZ berichtete.

Karlsruhe sieht Ermessensspielraum für Demos

Doch unter Verweis auf die einschlägige Corona-Verordnung der Hessischen Landesregierung verweigerte die Stadtverwaltung diese Demonstrationen. Dagegen erhobene Klagen führten zunächst nicht zum Erfolg, sodass das Bundesverfassungsgericht damit befasst wurde. Und dieses befand nun, dass das Demonstrationsverbot das Grundgesetz verletze.

Konkret argumentierte das Karlsruher Gericht, dass es trotz der geltenden Corona-Verordnungen einen Ermessensspielraum zur Berücksichtigung der grundrechtlich geschützten Versammlungsfreiheit gebe.

Bürgermeister rudert zurück

Für die Stadt Gießen erklärte Bürgermeister Peter Neidel, Leiter des für das Ordnungsamt zuständigen Dezernats II, zur Umsetzung des Karlsruher Urteilsspruches:

Wir haben die Angelegenheit neu bewertet und haben die Versammlung unter Auflagen zugelassen. (…) Es war zu bedenken, dass der Platz eine gewisse Größe hat, wenn man Versammlungsrecht und Gesundheitsschutz in Einklang bringen will.

Unterstützen Sie unsere kritische, unzensurierte Berichterstattung mit einer Spende. Per paypal (Kreditkarte) oder mit einer Überweisung auf AT58 1420 0200 1086 3865 (BIC: BAWAATWW), ltd. Unzensuriert

Politik aktuell

27.

Mrz

20:27 Uhr

Wir infomieren

Unzensuriert Infobrief


Wenn Sie dieses Youtube-Video sehen möchten, müssen Sie die externen YouTube-cookies akzeptieren.

YouTube Datenschutzerklärung

Share via
Copy link