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Es sind abenteuerliche Meethoden, mit denen die GEZ versucht, unbescholtene Bürger auszutricksen.

GEZ

12. Feber 2020 / 18:27 Uhr

GEZ wollte Zwangsgebühr für Rohbau – “Bild” musste Rechtslage erklären

Die sogenannte GEZ (ursprünglich “Gebühreneinzugszentrale” von ARD, ZDF und Deutschlandradio, mittlerweile offiziell “Beitragsservice”) ist eine Zwangsgebühr, mit der viele Bürger unzufrieden sind. Auf Webseiten wie Hallo Meinung werden darum Tipps verbreitet, wie man sie eventuell loswerden kann. Faktum ist, dass jeder Haushalt quasi zwangsverpflichtet wird, die Rundfunkgebühr zu entrichten. Doch das allein reicht den öffentlich-rechtlichen Medien anscheinend nicht mehr.

Rundfunkgebühr für leeres Haus

In Bayern gingen die Zwangsgebühren-Eintreiber jetzt einen Schritt weiter. Sie verlangten GEZ-Gebühr für einen Rohbau, in dem noch keiner wohnt und auch noch keinen Fernseher anschließen kann. Zur Zeit baut sich ein Ehepaar aus Ingolstadt in der bayerischen Stadt an der Donau ein Eigenheim. Laut der Bild-Zeitung hat sich die Familie schon einmal polizeilich gemeldet, damit der gemeinsame dreijährige Sohn am späteren Wohnort einen Kindergartenplatz bekommt. Daraufhin ließen die Gebühren-Eintreiber der Staatsender nicht lange auf sich warten. Umgehend verlangten sie von dem Paar tatsächlich Rundfunkgebühren für den Rohbau.

Nur durch Druck zum Recht

Gegenüber der Bild schilderte der betroffene Industriemechaniker den Dialog mit der Staatssenderbehörde: “Die Dame am Telefon blieb hart, ich müsse auch für die Zweitwohnung zahlen.” Erst auf Initiative der auflagenstarken Boulevardzeitung konnte der Fall dann bereinigt werden. Auch das wirft ein Licht auf den heutigen Rechtsstaat. Man muss offenbar erst die Öffentlichkeit einschalten, um sein Recht zu bekommen.” Erst die Bild-Redakteure wiesen dann die öffentlich-rechtliche GEZ-Staatsbehörde auf die aktuelle Rechtslage hin. Nach einem Bundesverfassungsgerichts-Urteil vom 18. Juli 2018 (Az. 1 BvR 1675/16 und weitere) heißt es nämlich, man kann sich für Zweitwohnungen per Antrag von der GEZ befreien lassen. Dazu hat das Gericht vom Gesetzgeber eine gesetzliche Neuregelung bis zum 30. Juni 2020 gefordert.

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