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Bundeswehr

Die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr ist dem Oberverwaltungsgericht wichtig.

11. Oktober 2019 / 09:58 Uhr

Moslem scheitert mit Klage wegen verweigertem Handschlag mit Frauen

Wie weit die moslemischen Sitten und Gebräuche in Deutschland mittlerweile Fuß gefasst haben, zeigt der Fall eines Zeit-Soldaten der Bundeswehr. Der Passdeutsche hatte sich nämlich geweigert, Frauen die Hand zu geben. Daraufhin wurde er von der Bundeswehr entlassen.

Klage wegen Diskriminierung

Postwendend klagte der Moslem. Er verweigere, Frauen die Hand zu geben, aus religiösen Gründen, es sei Teil seiner Religionsausübung. Und damit wäre die Entlassung eine widerrechtliche Diskriminierung aufgrund der religiösen Ausrichtung.

Keine Diskriminierung, sondern Radikalisierungsvorwurf

Doch das Oberverwaltungsgericht Koblenz entschied anders. Die Richter sahen nicht nur keine Religionsausübung in der Weigerung Frauen zu grüßen, ihrer Meinung nach deute das Verhalten des Klägers gar auf einen religiös motivierten Radikalisierungsprozess hin:

Der Hinweis des Klägers auf mögliche andere Gründe für sein Verhalten gegenüber Frauen sei angesichts seiner konsequenten Hinwendung zum Islam als bloße Schutzbehauptung anzusehen.

Gefahr für die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr

Das Oberverwaltungsgericht gab somit der Bundeswehr recht. Die Einstellung des Moslems widerspreche der grundgesetzlich angeordneten Gleichstellung von Mann und Frau. Zwar gebe es keine Vorschrift, die einen Handschlag als Begrüßung vorschreibe, doch zeige sein Verhalten, dass der entlassene Soldat Kameradinnen nicht ausreichend respektiere. Und das wiederum gefährde den militärischen Zusammenhalt und die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr. Einen Antrag auf Zulassung einer Berufung gegen das Urteil lehnte das Gericht ab.

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