Demokratisch, kritisch, polemisch und selbstverständlich parteilich

Susanne Fürst

Susanne Fürst ist Abgeordnete der FPÖ zum Nationalrat und Bereichssprecherin für Menschenrechte.

13. September 2019 / 12:07 Uhr

Haben die Grundrechte der (Wahlkampf-)Politik zu folgen?

Das Recht, sich zu versammeln und Vereine zu bilden, ist eines der zentralen staatsbürgerlichen Grundrechte in unserer liberalen, freiheitlichen Gesellschaft. Die Möglichkeit der Bürger, gemeinsame Anliegen in einer freien gesellschaftlichen Organisationsform zu verfolgen, ist essentiell für jede Demokratie.

Gastkommentar von NAbg. Susanne Fürst (FPÖ)

Österreich ist ein Land der Vereine, und die Österreicher sind Vereinsmeier: Autofahrerklubs, Schrebergartenvereine, ÖGB, Fußballvereine, Modelleisenbahnvereine, religiöse Vereine, Faschingsvereine, Brieftaubenzüchtervereine, auch einen Verein der „betrogenen Männer“ soll es schon gegeben haben. Mehr als 120.000 Vereine mit ebenso vielen Präsidenten gibt es. Unglaublich viele ehrenamtliche Stunden werden in diesen Vereinen geleistet, und die meisten fördern den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Österreich.

Der Österreicher schätzt geordnete Strukturen

Das große Bedürfnis der Österreicher, sich zu Vereinen zusammenzuschließen, wurde bereits einer Prüfung des berühmten, im Exil in London geborenen Psychoanalytikers Felix de Mendelssohn unterzogen. Er erklärte es sich mit einem Trauma der Österreicher aufgrund des Untergangs der mächtigen Donaumonarchie und des Zusammenschrumpfens auf das kleine (Rest-)Österreich. Man schätze hierzulande amtsmäßige, geordnete und hierarchische Strukturen mit Präsident, Vizepräsident, Kassier und Schriftführer. Der Psychoanalytiker kam dabei zum Schluss, dass „ein offener Blick und das Aushalten der Gegensätze“ für die eigene Selbstanalyse ganz wesentlich seien. Man muss – und kann – sich nicht mit sämtlichen Zielen der unzähligen Vereine identifizieren, da sie doch zu einem guten Teil auch diametral entgegengesetzte Weltanschauungen vertreten. Es ist eine bewährte Übung der demokratischen Toleranz in Österreich, dass diese bürgerliche Freiheit im gesetzlichen Rahmen weitgehend ohne staatliche Einschränkung und Überwachung praktiziert werden darf.

Vereinsfreiheit in der Revolution 1848 hart erkämpft

Von der Monarchie misstrauisch beäugt, wurden Vereine und Zusammenschlüsse der Bürger lange Zeit als Bedrohung der staatlichen Macht angesehen. Insbesondere Vereine mit politischen Zielen wurden unterdrückt, verboten und streng überwacht. In den Revolutionsjahren 1848/49 hart erkämpft, wurde die Vereinsfreiheit 1867 ins österreichische Staatsgrundgesetz (darin wurden die verfassungsrechtlich gewährten Staatsbürgerrechte normiert) aufgenommen und im gleichen Jahr das einfachgesetzliche Vereinsgesetz erlassen. Durch die Aufnahme in die Europäische Menschenrechtskonvention und die Akzeptanz durch den EuGH gehört das Vereinsrecht auch zu den anerkannten Grundrechten des europäischen Gemeinschaftsrechts. Es umfasst die freie Gründung, den aufrechten Bestand sowie die freie Betätigung. Es ist Sache der Bürger, mit welchen Zielen sie sich zur gemeinsamen Zweckverfolgung zusammenschließen. Aufgrund der zentralen Bedeutung der Vereinsfreiheit für eine freie, demokratische Gesellschaft sind Eingriffe in das Grundrecht nur in ganz wenigen Fällen gestattet. Dies ist bei strafrechtlich relevanten Handlungen, bei Tätigkeiten wider den Vereinszweck oder bei Anmaßung behördlicher oder gesetzgeberischer Autorität der Fall. Selbst in diesen Fällen muss die Vereinsauflösung zwingend notwendig sein und unbedingt erforderlich, also dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechen.

Wer bestimmt, was „extremistisch“ ist?

Nun fordert die ÖVP eine gesetzliche Verschärfung des Vereinsgesetzes, das ein Verbot der Identitären Bewegung ermöglichen soll. Da sich die IB strafrechtlich nichts zu Schulden kommen ließ, sollen die Auflösungstatbestände um „staatsfeindliche“ und „extremistische“ Aktivitäten erweitert werden. Staatsfeindliche Aktivitäten sind aber bereits vom Strafgesetz erfasst und die IB erst kürzlich von den Vorwürfen der Untergrabung der staatlichen Souveränität oder unserer grundlegenden Institutionen freigesprochen worden. Bleibt also extremistisch. Wer definiert nun, was extremistisch ist? Nach der vorherrschenden Expertenansicht etwa auch des österreichischen BVT ist jemand politisch auf extremistischen Pfaden, wenn  er seine politischen Ziele notfalls auch mit Ausübung von Gewalt durchsetzen möchte; zB der linksextreme “Schwarze Block”, der im Sommer 2017 die Hamburger Innenstadt anlässlich des G20-Gipfels zerlegte. Die Bereitschaft zur Gewalt als rote Linie ist eine gängige Definition, an die man sich tunlichst halten sollte, um politische Willkür zu vermeiden. Ab diesem Zeitpunkt greift ohnehin das Strafrecht.

Identitäre von allen Vorwürfen freigesprochen

Der Verein der IB setzt sich laut seinen Statuten für den Schutz der Heimat, für die Bewahrung der kulturellen Identität ein und warnt vor der unkontrollierten Einwanderung und der zunehmenden Islamisierung des Landes. Die Identitären möchten auf ihre Ziele mit Aktionismus aufmerksam machen, allerdings betonte der Verein stets die strikte Gewaltlosigkeit. 2018 wurde eine Reihe von Vertretern der IB vom Vorwurf der Verhetzung und der Bildung einer kriminellen Vereinigung von einem unabhängigen Gericht freigesprochen. Weiters erhielt der österreichische Chef der IB Anfang 2018 eine Spende aus Neuseeland. Sie stammt von jenem Mann, der mehr als ein Jahr später das Christchurch-Attentat in Neuseeland verübte. Wie sollte man so etwas vorhersehen können? Wissen die Caritas, die Volkshilfe oder “SOS Mitmensch” bei jedem Spender, wes Geistes Kind er ist, oder was er in seinem Leben schon angestellt hat oder noch anstellen wird?

Ziele der IB decken sich auch mit jenen der ÖVP

Soweit die Fakten. Es wundert, dass die ÖVP, allen voran Klubobmann August Wöginger, angesichts dieser Fakten ein Verbot der IB verlangt und dafür das Vereinsgesetz ändern will. Zum einen decken sich die Zielsetzungen der IB in hohem Maße mit den immer wieder getätigten Aussagen vom Klubobmann zu den Themen „Heimat.Identität.Zukunft“ auf seiner Facebook-Seite und in diversen Interviews. Auch das Auftreten gegen und die kritische Sicht auf eine Masseneinwanderung aus muslimischen Ländern sind ihm und der ÖVP nicht fremd. Zumindest vertritt der aktuelle ÖVP-Chef und bis vor kurzem Bundeskanzler Sebastian Kurz diese Linie sehr glaubwürdig im aktuellen Wahlkampf. Daher ist man einigermaßen verwirrt.

Alles nur ein durchschaubares Wahlkampfmanöver?

Unsere Grundrechte haben es sich nicht verdient, für ein billiges Wahlkampfmanöver herhalten zu müssen. Der vergangenen Bundesregierung ist gelegentlich von unmaßgeblicher Seite (es ist gerade ein ganzes Buch eines Neueinsteigers bei den Neos dazu erschienen) vorgeworfen worden, in eine illiberale und autoritäre Richtung zu gehen. Kein Wort davon ist wahr, allerdings: Die Umsetzung einer Verschärfung des Vereinsrechts wäre tatsächlich ein erster illiberaler Schritt, da ein bürgerliches Grundrecht ohne Not auf verantwortungslose Weise beschränkt werden würde; dies einzig aus dem Grund, weil einem die Gesinnung nicht passt, oder man sich einfach an der Existenz dieses Vereins stört. So wird das „Aushalten von Gegensätzen“ unterhöhlt, die Meinungsfreiheit mit eingeschränkt und politischer Willkür das Tor geöffnet. Nicht mit der Freiheitlichen Partei!

Mutmaßliche Terrorzellen rekrutierte in „Glaubensvereinen“

Herr Klubobmann Wöginger wäre gut beraten, seinen kritischen Blick nicht einseitig schweifen zu lassen. Er könnte auch thematisieren, dass derzeit am Grazer Straflandesgericht unter strengsten Sicherheitsvorkehrungen ein Prozess gegen sechs mutmaßliche Anhänger der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) läuft, die in „Glaubensvereinen“ agierten. Ihnen werden die Verbrechen terroristische Vereinigung, kriminelle Organisation und Terrorismusfinanzierung vorgeworfen. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft handelt es sich bei den als „Glaubensvereinen“ bezeichneten Vereinen in Wahrheit um radikale islamische Vereine in Wien, Graz und Linz, die Standorte und Stützpunkte des IS in Österreich seien. Es handle sich um Zentren der Verbreitung der politischen Ideologie des IS, die mit dem Glauben an sich nichts zu tun habe. Den Angeklagten wird auch vorgeworfen, junge Männer radikalisiert und für den IS angeworben zu haben. Zu diesen bedenklichen Umtrieben aus staatspolitischer Sicht hat man von Herrn Wöginger noch nichts gehört.

Vom offenen Blick und dem Aushalten von Gegensätzen

Zum Abschluss muss ich noch auf die geradezu niedliche Bitte von Frau Pamela Rendi-Wagner hinweisen, die den Justiz- und den Innenminister ersucht, eine „Änderung des Vereinsgesetzes unter Wahrung der Grundrechte“ zu prüfen. Frau Rendi-Wagner, das ist nicht möglich! Die vorgeschlagene Änderung ist ohne Eingriff in das Grundrecht schlicht nicht möglich! Bitte einen – fähigen – Juristen fragen. Und immer daran denken: Offener Blick – Aushalten von Gegensätzen!

Dr. Susanne Fürst ist Rechtsanwältin, freiheitliche Bereichssprecherin für Menschenrechte und oberösterreichische FPÖ-Spitzenkandidatin für die Nationalratswahl am 29. September 2019.

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