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Das Verwaltungsgericht entschied, dass AfD-Vorsitzender Frauke Petry kein Hausverbot bei einem AfD-Empfang erteilt werden darf.

AfD

11. Feber 2016 / 15:57 Uhr

Gericht kippt Hausverbot gegen AfD-Vorsitzende Petry

Ähnlich wie bei der FPÖ in Österreich wird in Deutschland die Alternative für Deutschland (AfD) boykottiert. Um einen Neujahrsempfang im historischen Rathaus in  Augsburg zu verhindern, erteilte Augsburgs Oberbürgermeister Kurt Gribl (CSU) Anfang dieser Woche der AfD-Vorsitzenden Frauke Petry ein Hausverbot. Petry ist bei der Veranstaltung als Rednerin angekündigt.

Die AfD lehnte jedoch eine Verlegung ihres Empfangs in ein anderes Gebäude oder gar eine Absage ab. Die AfD-Frau wandte sich mit einem Eilantrag an das zuständige Verwaltungsgericht. Und dieses gab ihr Recht. Ein Hausverbot sei nur zur Abwehr künftiger, nicht hinnehmbarer Störungen des ordnungsgemäßen Betriebs des Rathauses möglich, teilte das Gericht mit. Es schrieb unter anderem:

Die von der Stadt Augsburg herangezogenen, politisch und gesellschaftlich äußerst umstrittenen Äußerungen von Frau Dr. Petry könnten nicht als eine das Verbot rechtfertigende Störung des Dienstbetriebs gewertet werden.

Die Vorgänge in Deutschland erinnern stark an den Akademikerball der FPÖ in der Wiener Hofburg. Und auch hier gibt es rechtlich keine Handhabe, diese Veranstaltung zu verbieten – auch wenn sich das die Linken noch so wünschen.

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