Im Schatten der Wirbel um "Brexit" und CETA, hat die EU-Kommission im Sinne der Agrarindustrie entschieden. Das umstrittene Herbizid Glyphosat darf vorläufig für 18 Monate weiter verwendet werden. In dieser Zeit soll die europäische Chemikalienagentur Echa eine neuerliche Studie verfassen und ihre Bewertung der Kommission vorlegen.
Die Zulassung wäre am 30. Juni um Mitternacht abgelaufen.
Mitgliedstaaten wollten sich nicht entscheiden
In der Europäischen Union hatte sich das Parlament bereits mehrheitlich für die Zulassung des Pestizids um weitere 7 Jahre ausgesprochen. Unter den Mitgliedstaaten kam es aber bis zuletzt zu keiner Einigung. Auch die letzte Abstimmung am vergangenen Freitag führte zu keinem Ergebnis. Es scheint so, als wollte man die Entscheidung der EU-Kommission absichtlich überlassen, um sich einerseits vor der eigenen Bevölkerung nicht verantworten zu müssen und es sich andererseits mit der Agrarindustrie nicht zu verscherzen. Denn, dass die EU-Kommission auf alle Fälle die Interessen der Konzerne vertritt und in ihrem Sinne entscheiden wird, war allgemein bekannt.
Die Macht der Gift-Lobby
Glyphosat steht im Verdacht krebserregend zu sein. Doch im Vorfeld der nunmehrigen Entscheidung war es zu merkwürdigen „Forschungsergebnissen“ gekommen, die Glyphosat als unbedenklich klassifizieren.
Basierend auf den Ergebnissen einer wissenschaftlichen Studie hatte die Internationale Behörde für die Krebsforschung (IARC) noch im März 2015 Glyphosat als wahrscheinlich krebserregend eingestuft. IARC ist Teil der Gesundheitsorganisation der Vereinten Nationen, WHO. Doch angesichts der kontroversiellen Diskussion um die Neuzulassung des Herbizids in der EU, vollführte die WHO einen Schwenk um 180 Grad. Plötzlich wollten deren Experten festgestellt haben, dass Glyphosat wahrscheinlich doch nicht krebserregend sei und vermutlich auch keine Veränderungen im menschlichen Erbgut verursache.
Noch dubioser ist das Zustandekommen der Unbedenklichkeitserklärung der EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit). Deren Entscheidung beruhte auf drei Studien, die allesamt aus der Feder glyphosatherstellender Firmen stammten. Eine Veröffentlichung der Studien wurde mit dem Argument von Geschäftsgeheimnissen verweigert. Ebenso geheim blieben die Namen der Studienautoren, angeblich aus „Personenschutzgründen.“
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