Im Juli 2018 stellten die Freien Wähler, noch als Oppositionspartei, in Bayern einen Antrag, die Verjährungsfrist für Erschließungsbeiträge bei Altfällen (Strebs) auf den 1. Januar 2018 vorzuziehen. Nur ein halbes Jahr darauf, am gestrigen 23.Januar, wollten sie daran nicht mehr erinnert werden. Denn bei der gestrigen Plenarsitzung des Landtags stimmten sie bei einem gleichlautenden Dringlichkeitsantrag der AfD geschlossen dagegen.
Anrainer werden zur Kasse gebeten
Konkret geht es darum, dass es Kommunen noch bis 1. Januar 2021 gestattet wird, Anrainern von teils schon seit Jahrzehnten bestehenden Straßen einen Ersterschließungsbeitrag abzupressen, um diese zu sanieren. Dies bedeutet für die Betroffenen jeweils eine Belastung von vielen tausend Euro. Noch im letzten Jahr liefen die “Freien Wähler” dagegen Sturm und verlangten im Landtag und auch noch im Wahlkampf, die Frist auf 1.Januar 2018 zu verkürzen.
Wahlversprechen gebrochen
Die Abstimmung über den AfD-Antrag ging dann so aus, wie sie ausgehen musste. Alle im Landtag vertretenen Altparteien inklusive Freie Wähler erteilten dem AfD-Anliegen eine Absage und stimmten gegen die Annahme des Antrags.
“Was interessiert uns unser Geschwätz von gestern”, mögen sich die Abgeordneten der Freien Wähler-Partei gedacht haben und machten ihre einstigen Wähler bei der Abstimmung zu Betrogenen. Denn eiskalt stimmte die nunmehrige Regierungspartei gegen ihre eigene einstige Forderung. Den Menschen, die den Abgeordneten in ihren Wahlkreisen ihr Vertrauen geschenkt hatten, werden die “Fähnchen im Wind”-Politiker viel zu erklären haben.

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