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Obwohl die niederösterreichischen Gemeinden laut Gesetz nicht verpflichtet sind, die Mindestsicherung für Asylanten zu zahlen, zwingt sie ein Gesetzesbruch dazu. FPÖ-Vizebürgermeister und Klubobmann Gottfried Waldhäusl kündigte einen Finanz-Clinch an.

4. Juli 2016 / 16:02 Uhr

Mindestsicherung: NÖ Gemeinden sollen Zeche für Asylanten zahlen

Die höheren Kosten der bedarfsorientierten Mindestsicherung aufgrund der steigenden Zahl von asylberechtigten Personen oder subsidiär Schutzberechtigten bekommen nun die niederösterreichischen Gemeinden zu spüren. Obwohl Anfangs bei der Diskussion um das Durchgriffsrecht des Bundes – damit können bis zu 450 Flüchtlinge ohne Mitsprache der Bevölkerung auf Grundstücken des Bundes untergebracht werden – zugesagt wurde, dass die Gemeinden keinen finanziellen Beitrag leisten müssen, wurden sie bereits im Jahr 2015 um mehr als 6 Millionen Euro „beraubt“. Heuer sollen es mehr als 20 Millionen Euro, 2017 mehr als 24 Millionen Euro werden. Entsprechende Zahlen sind dem Voranschlag für das Jahr 2017 zu entnehmen, wenn man auf Seite 217 beim Vermerk „Sozialhilfe (allgem.); Beiträge der Gemeinden“ sucht.

Gebührenerhöhungen in Gemeinden drohen

Was als „Beiträge der Gemeinden“ schön umschrieben wird, bedeutet eher, dass das Land den Gemeinden einfach weniger Bundesertragsanteile auszahlt. Wieviel jede Gemeinde weniger bekommt, regelt ein komplizierter Berechnungsschlüssel. Die Gemeinden sind dann gezwungen, Gebühren zu erhöhen oder Ausgaben zu streichen, um die fehlenden Einnahmen zu kompensieren.

Gemeinden müssen keine Mindestsicherung an Asylanten zahlen

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Kurios ist dabei, dass das niederösterreichische Mindestsicherungsgesetz besagt, dass die Gemeinden keinen Beitrag an Asylberechtigte zahlen müssen. Die Gemeinden müssen grundsätzlich die Hälfte der Kosten für jene Mindestsicherungsbezieher bezahlen, die in ihrem Ort leben. Ausgenommen sind allerdings diverse Personengruppen – und Asylberechtigte zählen dazu. Wesentlicher Absatz ist im Paragraph 36 zu lesen. Im ersten Absatz steht ausdrücklich:

Eine Kostenbeitragspflicht nach diesem Absatz besteht weiters nicht für die im § 5 Abs. 2 Z 2 bis Z 4 und Abs. 4 genannten Personen und für Menschen mit besonderen Bedürfnissen, die eine Maßnahme nach § 26 des NÖ Sozialhilfegesetzes erhalten.

Und wer bei Paragraph 5 nachprüft, der erfährt, dass mit § 5 Abs. 2 Z 3 eben Asylberechtigte gemeint sind.

Der niederösterreichische FPÖ-Landesparteiobmann Walter Rosenkranz und FPÖ-Klubobmann Gottfried Waldhäusl warfen der zuständigen Finanz-Landesrätin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) daher in einer gemeinsamen Pressekonferenz einen Rechtsbruch vor.

FPÖ-Vizebürgermeister kündigte „Finanz-Clinch“ an

Waldhäusl ist als Vizebürgermeister in Waidhofen an der Thaya für Finanzen zuständig. Er kritisierte, dass seine Gemeinde mindestens 50.000 Euro an Verlust tragen müsse, den er nicht auf sich beruhen lassen werde. Der Freiheitliche kündigte einen „Finanz-Clinch“ an: „Ich bekomme nicht einmal die Unterlagen übermittelt, welcher Asylant überhaupt die Mittel erhält. Das ist ungesetzlich und eine Sauerei.“ Waldhäusl kündigte an, sämtliche rechtliche Schritte voll auszuschöpfen. Kurios die Reaktion der ÖVP. Sie schreibt in einer Aussendung von einem „solidarischen Ausgleich der Gemeinden“.

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