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Obwohl er einen Mann getötet und einen anderen schwer verletzt hat, muss ein Iraker nicht ins Gefängnis.

24. Feber 2018 / 20:55 Uhr

#Einzelfall: Keine Mordanklage – Iraker, der Pakistani totstach, wird in Anstalt eingewiesen

Jener Iraker, der in einer Asylunterkunft in Mittersill (Pinzgau) einen Pakistani erstochen und einen zweiten Mann schwer verletzt hat, muss nicht wegen Mordes vor Gericht. Er ist laut Gutachten nicht zurechnungsfähig. Der 37-jährige Iraker habe eine psychotische Störung, heißt es in dem Gutachten. Er habe Angstzustände, Wahnvorstellungen von Satan und Dschinns, das sind Dämonen oder Geister. Sie hätten ihm befohlen, die zwei Pakistani zu attackieren. Außerdem besagt das Gerichtsgutachten, dass der Iraker hoch gefährlich sei und es sei sehr wahrscheinlich, dass er in Zukunft wieder Menschen attackiere. Diese Diagnose erlaubt keine Mordanklage. Der Iraker soll in eine Anstalt für geistig abnorme, unzurechnungsfähige Rechtsbrecher eingewiesen werden… mehr

Hier alle Einzelfälle vom Februar 2018.

Weitere Einzelfälle vom 24. Februar:

Salzburg: Tschetschene schlug Landsmann Faust ins Gesicht
Am späten Abend des 23. Februar schlug ein 38-jähriger russischer Staatsangehöriger (mutmaßlich Tschetschene) einem gleichaltrigen Mann auf einem Gehsteig in Salzburg-Schallmoos mehrmals mit der Faust ins Gesicht. Der Auseinandersetzung war ein Streit im Familienkreis des Russen vorausgegangen. Der 38-Jährige wird der Staatsanwaltschaft Salzburg wegen Körperverletzung zur Anzeige gebracht. Quelle: LPD Salzburg

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