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Martin Graf und Polizei

Der freiheitliche Abgeordnete Martin Graf wurde bei einer Kundgebung am 6. März 2021 von Polizisten bedrohlich eingekesselt, obwohl er weit weg von der Menschenmasse gestanden war.

21. April 2023 / 15:25 Uhr

Schlappe für Willkür-Akt der Regierung: Gericht gibt FPÖ-Abgeordnetem Graf recht!

„Im Namen der Republik“ hat jetzt das Verwaltungsgericht Wien ein Verfahren gegen FPÖ-Nationalratsabgeordneten Martin Graf eingestellt, dem vorgeworfen wurde, bei einer Veranstaltung gegen das Epidemiegesetz verstoßen zu haben.

Beim Rauchen gegen Corona-Regeln verstoßen

Der Vorfall liegt schon lange zurück. Wie berichtet, hatte die Polizei am 6. März 2021 im Zuge einer skurrilen Amtshandlung bei einer FPÖ-Kundgebung auf dem Heldenplatz die Personalien des freiheitlichen Abgeordneten und früheren Dritten Nationalratspräsidenten aufgenommen. Die Beamten informierten Graf, dass er die Abstandsregeln von zwei Metern nicht eingehalten und dadurch gegen die Corona-Regeln verstoßen habe. Nun müsse er mit einer Anzeige rechnen. Diese trudelte dann auch tatsächlich ein. Graf wurde aufgefordert, insgesamt 231 Euro zu zahlen.

Abstand von zehn Metern zu anderen Personen

Diese absurde Polizeiaktion ließ schon damals vermuten, dass es sich dabei um einen politisch motivierten Willkürakt gehandelt hat, denn es gibt Foto- und Videoaufnahmen, die Graf völlig entlasten. In einer Stellungnahme erzählte der Abgeordnete seine Sicht der Dinge:

Ich habe mir, nachdem ich mit meinem Abgeordneten-Kollegen Hubert Fuchs etwa eine Stunde lang ein Transparent hielt, eine Zigarettenpause gegönnt und bin einige Schritte von der Menschenmasse weggegangen. Da gab es mindestens einen Abstand von zehn Metern zu anderen Personen. Als ich die Zigarette abtötete, wurde ich von sechs Polizisten eingekreist und im harschen Ton um meine Personalien gebeten.

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Steuerzahler muss für skurriles Verfahren aufkommen

Jetzt, mehr als zwei Jahre später, kam auch das Verwaltungsgericht Wien zum Ergebnis, dass der Beschwerde von Graf-Rechtsanwalt Christoph Völk rechtgegeben wird. Nationalratsabgeordneter Graf muss weder die Strafe, noch die Kosten des Verfahrens bezahlen. Das übernehmen für den Staat die Steuerzahler – insgesamt weit mehr als 1.000 Euro. Wie übrigens bei allen ähnlichen Verfahren, die jetzt der Reihe nach eingestellt werden.

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