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Einsperren / Lockdown

Das Bundesverwaltungsgericht muss klären, ob die Corona-Maßnahmen verhältnismäßig waren oder nicht.

12. November 2022 / 16:36 Uhr

Gretchenfrage vor Entscheidung: Ging die Regierung mit ihrer Corona-Politik zu weit?

Die Corona-Politik war – nach heutigem Wissen – nicht nur ein gigantisches Geschäft, sondern auch ein gigantischer Eingriff in die bürgerlichen Grundrechte. Nötigung, Ausgangsbeschränkungen in Form der „Lockdowns“, psychologische Angstmacherei – Kinder gefährden ihre Großeltern – bis Strafmaßnahmen gegen Impfverweigerer: Der Staat ist in seinem Corona-Regime weit gegangen, sehr weit.

Urteil in zehn Tagen

Ob er zu weit gegangen ist, damit beschäftigt sich jetzt das Bundesverwaltungsgericht. Am 22. November soll die Gretchenfrage beantwortet werden: Durfte der Staat seinen Bürgern all das antun, wozu er sie mit den Corona-Maßnahmen zwang? Waren bestimmte Maßnahmen verhältnismäßig oder überschritten sie das politisch zulässige Maß?

Verhandelt werden die Kontaktbeschränkungen und das Verbot von Gastronomie und Sportbetrieb in Sachsen sowie die Ausgangsbeschränkungen in Bayern. Zwei Anwälte hatten gegen diese Radikalmaßnahmen vom April 2020 geklagt.

Zwangsbehandlungen und Isolation von Heimbewohnern

Konkret geht es um das Infektionsschutzgesetz als Rechtsgrundlage für all die radikalen Maßnahmen. Zwar könne der Gesetzgeber nicht vorher wissen, welche Maßnahmen einmal nötig sein werden. Aber sobald Erkenntnisse da sind, müsse der Gesetzgeber seine Gebote und Verbote anpassen, was nicht erfolgte.

Außerdem müssten Auswüchse wie Zwangsbehandlungen oder die völlige soziale Isolation von einsamen alten Menschen in Heimen von vornherein ausgeschlossen werden.

Gretchenfrage: Verhältnismäßigkeit oder Willkür

Auf dem Prüfstand steht also die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen. Die Kläger, der Leipziger Anwalt Christian Braun und der Münchner Rechtsanwalt Stephan Vielmeier, argumentieren nicht gegen Corona-Maßnahmen an sich. Aber solche Maßnahmen müssten „nachvollziehbar und in sich stimmig sein“.

Ihrer Meinung nach sei es reine Willkür zu behaupten, dass sich ein Golfspieler, wenn er alleine spielt, anstecken könnte, wie in Sachsen von den Verantwortlichen argumentiert wurde. Außerdem verlangt Braun Beweise für die Behauptung des Oberverwaltungsgerichts in Bautzen, das in einem Rechtsstreit gemeint hatte, dass die Corona-Maßnahmen wirkten.

Regierungsvertreter völlig abgehoben

Selbstgefällig gaben sich am ersten Verhandlungstag die politischen Vertreter. Ein Regierungssprecher aus Bayern erklärte hochnäsig:

Man kann nicht erst ein Wissenschaftssymposium mit dem Risiko abweichender Stimmen machen und bis dahin lassen wir die Leute sterben.

Hier geht es um die Ausgangssperren und damit den Eingriff in die Freiheitsrechte in Bayern, das als einziges Bundesland diese Radikalmaßnahme verordnete, während die anderen Bundesländer mit Kontaktbeschränkungen ihr Auslangen fanden – beim gleichen Coronavirus. Offenbar zweifelt die CSU-geführte bayrische Regierung in ihrer Politik bis heute nicht an ihren übergriffigen und überzogenen Maßnahmen.

Bedenkliches Menschenbild

Die klagenden Rechtsanwälte wehren sich gegen genau diese Selbstherrlichkeit der politischen Kaste. Sie kritisieren deren bedenkliches Menschenbild und die Bevormundung durch die Politik. Die Regierenden gehen offenbar davon aus, dass die Bürger rechtswidrig handeln, und betrachten die Menschen quasi als potenzielle Gesetzesbrecher.

Nun liegt der Ball beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Es muss zwischen schweren Grundrechtseingriffen und dem Infektionsschutzinteresse abwägen. In diesem ersten Fall, denn es ist noch eine ganze Reihe ähnlicher Verfahren zu den Corona-Radikalmaßnahmen anhängig.

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