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Tatort Landesgericht Linz: Die vier mutmaßlichen Gruppenvergewaltiger wurden heute, Donnerstag, überraschend aus der U-Haft entlassen. Ein deutliches Indiz, dass wohl auch die Urteile entsprechend kuschelig ausfallen werden.

14. April 2022 / 14:59 Uhr

Nach Gruppenvergewaltigung in Linz: Gericht ließ vier tatverdächtige Asylanten frei!

Kaum zu glauben: Jene vier Asylanten, die im Verdacht stehen, am 30. März in Linz ein 16-jähriges Mädchen vergewaltigt zu haben, wurden nach einer Haftprüfung aus der Untersuchungshaft entlassen! Eine Begründung für diese Entscheidung lieferte das Landesgericht Linz unter Verweis auf das laufende Verfahren nicht.
Kamera-Aufnahmen zeigen nur Ankunft des Mädchens
Wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft gegenüber der APA erklärte, ergebe die Auswertung verschiedener Kamera-Aufnahmen im Bahnhofsbereich, dass das Mädchen an jenem Tag am späteren Nachmittag per Straßenbahn zum Hauptbahnhof gekommen sei und sich nach einem kurzen Blick auf ihr Mobiltelefon einer Gruppe junger Männer genähert hat, in der auch einer der Tatverdächtigen stand. Die Kamera-Aufnahmen sind allerdings ohne Ton, was weiter geschah, ist ebenfalls nicht mehr zu sehen. Eine gewaltsame Verschleppung des späteren Opfers an den Tatort, ein ehemaliges Postverteilerzentrum in der Nähe des Bahnhofes, will auch niemand beobachtet haben.
Kannte späteres Opfer einen der Tatverdächtigen?
Über ein soziales Netzwerk soll die 16-Jährige Tage vor der Tat mit einem der Verdächtigen in Kontakt gestanden haben, den genauen Inhalt der Unterhaltung konnte man allerdings nicht mehr eruieren. Die Befragung des Opfers soll in Form einer kontradiktorischen Einvernahme nach Ostern erfolgen.
Keiner der vier Asylanten gibt Vergewaltigung zu
Die vier Tatverdächtigen, ein 14-jähriger Iraner und drei 15-jährige Afghanen, stritten bisher die Vergewaltigung ab – zwei sagen, der Sex hätte freiwillig stattgefunden, einer will nur dabeigestanden sein, der vierte schweigt eisern.
16-Jährige wird sich nicht freiwillig am Boden gelegt haben
Die Entscheidung des Gerichts ist für Außenstehende insofern nicht nachvollziehbar, weil einfach nicht vorstellbar ist, dass eine 16-Jährige, selbst wenn sie, aus welchem Grund auch immer, freiwillig mit ein paar jungen Burschen mitgeht, sich am kalten Boden beim Notausgang einer Flüchtlings-Notunterkunft freiwillig zum Gruppensex mit diesen hinlegt. Zudem hatten die zufällig auf der Suche nach einem WC vorbeigekommenen Polizisten die vier Tatverdächtigen in eindeutiger Pose erwischt, diese waren daraufhin auch alle geflüchtet. Einvernehmlicher Sex sieht anders aus.
Kuscheljustiz verspielt jegliches Vertrauen in Bevölkerung
Diese wie auch andere, ähnlich unverständliche Entscheidungen österreichischer Kuscheljustiz suggerieren der Bevölkerung, dass Migranten hierzulande offensichtlich einen Freibrief für kriminelle Handlungen aller Art genießen, während Österreicher bereits abgestraft werden, wenn sie ihre Schutzmaske in der U-Bahn schief aufhaben. Ein katastrophales Signal, das jegliches Vertrauen in unsere Justiz schwinden lässt und auch bei der Polizei, die oft ihr Leben bei der Jagd nach Kriminellen riskiert, zu immer mehr Unmut und Dienstverdrossenheit führt.

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