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Fürst und Posting Katharina Nehammer

Bei der Pressekonferenz über die Geldforderungen der Ministergattin Katharina Nehammer rückte FPÖ-Abgeordnete Susanne Fürst das Corpus Delicti ins Bild.

31. Juli 2021 / 13:45 Uhr

Nehammers Frau klagt wieder – diesmal die FPÖ und Christian Hafenecker

Katharina Nehammer, die Frau des ÖVP-Innenministers, geht nun – nachdem ihr Anwalt „Serienbriefe“ mit Zahlungsaufforderungen an Facebook-Nutzer, die ein Posting teilten, verschickt hat (unzensuriert berichtete), auch gegen die FPÖ und ihren Abgeordneten Christian Hafenecker juristisch vor.

Zivilrechtliche Klage auf Unterlassung und Widerruf

Wie die Kronen Zeitung heute, Samstag, schreibt, will Frau Nehammer sowohl den freiheitlichen Klub als auch Hafenecker persönlich zivilrechtlich auf Unterlassung und Widerruf klagen. Wörtlich heißt es in der Krone:

Jetzt reicht´s der zweifachen Mutter!

Was hat Hafenecker nun „verbrochen“, dass Katharina Nehammer so böse reagiert? Sowohl bei einer Pressekonferenz als auch in der Sendung „Fellner! Live“ auf oe24 fragte sich der FPÖ-Abgeordnete, ob Katharina Nehammer über die Verschiebung der Razzia bei der Hygiene Austria zuvor informiert worden wäre?

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Zeitlicher Zusammenhang auffällig

Hafenecker sagte das, weil er einen zeitlichen Zusammenhang vom juristischen Vorgehen Katharina Nehammers gegen Facebook-Nutzer und der Razzia bei der Hygiene Austria vermutete. Bei „Fellner!Live“ meinte er:

Man muss wissen. Am 7. Februar ist das Posting gemacht worden, in dem die Frau Nehammer in Verbindung mit der Hygiene Austria gebracht worden ist. Das war der Zeitpunkt, als sich noch alle Minister die Türklinke bei der Hygiene Austria in die Hand gegeben und von einem österreichischen Vorzeigebetrieb gesprochen haben. Und das hat sich eigentlich auch nicht geändert. Und deswegen stelle ich mir die Frage, warum hat sie schon am 11. Februar, also vier Tage später, bereits über den Herrn Rami (Anwalt, Anm.) ausrichten lassen, dass es eine üble, üble Nachrede ist, dass sie mit diesem Unternehmen in Verbindung gebracht wird – und die Regierungsmitglieder dort ein- und ausgegangen sind. Was war da die schlechte Nachrede? Dann ist das so dahingetümpelt und es kam die Hausdurchsuchung bei der Hygiene Austria. Das war Anfang März. Und da stelle ich mir schon die Frage, und da geht es wiederum darum, gibt es Abflüsse an Informationen aus dem Innenministerium? Hat die Frau Nehammer vielleicht schon im Februar davon gewusst, dass eine Razzia bevorsteht bei der Hygiene Austria und deswegen versucht hat, sich größtmöglich von der Hygiene Austria zu distanzieren? Wenn das so wäre, wäre das ein Wahnsinn. Eines weiß ich jedenfalls: Die geplante Razzia bei der Hygiene Austria ist zwei Mal verschoben worden. Da sieht man schon Zusammenhänge und da gab es definitiv, wahrscheinlich im Justizministerium, wahrscheinlich im Innenministerium oder im Finanzministerium Hinweise darauf, dass hier eine Verschiebung stattfinden wird. Das heißt: Hier kann man also auch eine Kausalkette herstellen.

Frau Nehammer klage ohne Grund Leute wegen übler Nachrede, weil sie für die Hygiene Austria tätig wäre (was falsch ist, sondern für eine Agentur, die die Hygiene Austria betreut hat, Anm.), doch zu diesem Zeitpunkt sei gegen dieses Unternehmen nichts vorgelegen, so Hafenecker.

“Untauglicher Versuch eines Ablenkungsmanövers”

Die freiheitliche Verfassungssprecherin Susanne Fürst sieht in der Klage der Ministergattin gegen Hafenecker den untauglichen Versuch eines Ablenkungsmanövers. In einer Aussendung sagt sie:

Damit will Frau Nehammer den letztklassigen Versuch vertuschen, von bis zu 1.000 einfachen Bürgern 3.500 Euro zuzüglich Anwaltskosten für ein letztlich harmloses Posting zu kassieren. Nur darum geht es in dieser Sache in Wirklichkeit.

Lapsus der Kronen Zeitung

Die Kronen Zeitung, die die Causa offenbar auch dafür nützen möchte, dem „grellbunten Medienprodukt“ (womit man vermutlich oe24 meint) eine „seltsame Polit-Allianz mit SPÖ und FPÖ“ zu unterstellen, hat sich in ihrem Bericht pro Katharina Nehammer einen kleinen Lapsus geleistet.

Sie schreibt über eine „gewonnene Klage wegen übler Nachrede gegen einen Facebook-Poster durch die Ehefrau des Innenministers“. Das ist insofern nicht richtig, da es einen Vergleich zwischen dem Kärntner Posting-Verfasser und der Ministergattin gegeben hat. Es gab also keinen Richterspruch und auch die Strafbarkeit des Postings wurde nicht festgestellt.

Hier die Stellungnahme von Christian Hafenecker, die er gegenüber FPÖ-TV machte:

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