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Das Verwaltungsgericht Köln (Bild) zog heute, Freitag, mittels Eil-Entscheid die Notbremse, nachdem der CDU-geführte Verfassungsschutz ausgerechnet im heurigen Super-Wahljahr die AfD zum “Verdachtsfall” erklärt und damit gegen alle demokratischen Spielregeln verstoßen hatte.

AfD

5. März 2021 / 18:59 Uhr

Gericht pfeift Verfassungsschutz rüde zurück: AfD nun doch kein “Verdachtsfall”

Das dürfte dem CDU-geführten Verfassungsschutz nicht schmecken: Die oppositionelle Konkurrenz der AfD, gegen die der Unionspolitiker und Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV), Thomas Haldenwang, so massiv zu Felde zog, darf nun doch nicht als Verdachtsfall eingestuft und beobachtet werden. Die AfD war sofort juristisch gegen diese Entscheidung im heurigen Super-Wahljahr vorgegangen und hatte vor dem Verwaltungsgericht Köln in einer Eil-Entscheidung prompt Recht bekommen. Dies berichteten die etablierten Medien ebenso wie die alternativen.

Seehofer und Haldenwang rücktrittsreif?

Die Junge Freiheit meint zu diesem Fall sogar, Haldenwang und Seehofer müssten zurücktreten. Sie spricht von einer “schallenden Ohrfeige für Bundesinnenminister Horst Seehofer und seinen Verfassungsschutzpräsidenten Thomas Haldenwang”. Und dem Urteil zufolge sind die Richter sehr sauer darüber, dass das BfV sich nicht an die Regeln gehalten hat, denn eigentlich hätte das Amt aufgrund des schwebenden AfD-Verfahrens vor Gericht Stillschweigen bewahren müssen.

Verfassungsschutz handelte verfassungswidrig

Die Richter werfen Haldenwangs Behörde vor, die Entscheidungskompetenz der Gerichte in “missachtender Weise” beschädigt und die Vertrauensgrundlage zerstört zu haben, indem das BfV Informationen an die Presse durchgab. Die Schulssfolgerung daraus ist eindeutig: Die CDU-geführte Behörde hat in die laut Artikel 21 des Grundgesetzes geschützte Chancengleichheit der politischen Parteien eingegriffen und damit verfassungswidrig gehandelt.

“Anschlag auf die Demokratie”

Eine Woche vor Landtagswahlen in zwei großen Flächenstaaten (Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz) und ein halbes Jahr vor der Bundestagswahl die größte Oppositionspartei des Bundestages als angebliche Verfassungsfeinde derartig öffentlich an den Pranger zu stellen, sei nichts weniger als ein Anschlag auf die Demokratie, wie es die JF formuliert.

Wettbewerbs-Verzerrung in absolutem Super-Wahljahr

Nach dieser krassen Image-Beschädigung muss die AfD nun versuchen, Terrain wiedergutzumachen – der heutige Gerichtsentscheid ist daher enorm wichtig für die Reputation der einzigen echten Oppositionspartei Deutschlands, wo heuer – zusätzlich zur Bundestagswahl – auch noch Landtagswahlen bzw. Wahlen zum Abgeordnetenhaus in Baden-Württemberg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen stattfinden. Zudem gibt es Kommunalwahlen in Hessen und Niedersachsen. Den Anfang machen die Wahlen in Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz bereits am übernächsten Sonntag, den 14. März.

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