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Die AfD klagt nun gegen das Bundesverfassungsgericht, weil dessen Informationsmethoden gegenüber Journalisten die patriotische Partei benachteiligen.

23. Feber 2021 / 17:11 Uhr

AfD-Klage gegen das Bundesverfassungsgericht

Die Alternative für Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht verklagt. Wie der Tagesspiegel berichtete, sieht sich die patriotische Partei “durch vertrauliche Vorab-Informationen über Urteile an ausgewählte Journalisten” in ihrem “Recht auf faire Verfahren in Karlsruhe verletzt.” Selbst das etablierte Medium bezeichnet diese Praxis des Gerichts als umstritten.

AfD fordert Gleichbehandlung

In der Klageschrift heißt es, dass die Informationsherausgabe des Gerichts das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Parteimitgliedern verletzt, die vor dem Bundesverfassungsgericht bekanntlich nicht selten als Kläger auftreten. Ihnen gegenüber hat das Gericht eine Fürsorgepflicht. Laut den Klägern sei der beste Weg ein Totalverbot derartigen Verhaltens, wie es auch an anderen Gerichten gilt.

Außerdem möchte die AfD feststellen lassen, dass ein solches Vorgehen vor einer Urteilsverkündung im vergangenen Sommer zu Äußerungsbefugnissen von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) rechtswidrig war und die AfD in ihrem Recht auf ein faires Verfahren verletzt hat.

Presse im Vorteil gegenüber AfD

Und die AfD rügte zusätzlich noch ein Ungleichgewicht zwischen ihren Mitgliedern, die als Prozessbeteiligte häufiger vor dem Verfassungsgericht auftreten, und den auf diese Weise vorab informierten Reportern, die auf diese Weise der Partei gegenüber immer im Vorteil sind. Das Gericht will jedoch an seiner Praxis festhalten, denn von dieser Seite wird behauptet, die Beschränkung auf einen Kreis “besonders fachkundiger und vertrauenswürdiger Journalisten” sei angeblich berechtigt.

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