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Obwohl er eine wehrlose 14-Jährige vergewaltigt hatte, erwartet den Afghanen Zahid S. nur eine kurze Haftstrafe.

14. Juli 2020 / 11:39 Uhr

Mildes Urteil: Afghanischer Asylant vergewaltigte 14-Jährige auf Rummelplatz

Ein Jahr und zehn Monate Haft erwarten den afghanischen “Flüchtling” Zahid S. Er hatte am 13. Oktober 2018 ein erst 14-jähriges Mädchen in Magdeburg vergewaltigt. Der damals 18-jährige Afghane war am Tattag mit mehreren ebenfalls afghanischen Freunden auf dem Magdeburger Rummelplatz unterwegs, wo diese auf ihr Opfer trafen.

Betrunkene Minderjährige vergewaltigt

Das Mädchen soll bereits stark alkoholisiert gewesen sein, als es auf seine Peiniger traf – vier Stunden nach der Tat sollen noch 1,52 Promille im Blut der Minderjährigen festgestellt worden sein, berichtet die Bild. Die Afghanen versprachen dem Mädchen, sich um es zu kümmern und begleiteten es dann gegen 19.30 Uhr auf einen nicht beleuchteten Parkplatz hinter dem Riesenrad des Rummelplatzes. Dort vergingen sich Zahid S. und ein weiterer Mann an der 14-Jährigen und vergewaltigten ihr wehrloses Opfer. Obwohl nicht sicher ist, in welcher Reihenfolge die Männer das Mädchen missbrauchten, ist aufgrund von an der Kleidung des Opfers gefundenen DNA-Spuren sicher, “dass einer der Täter der Angeklagte war”, wie die Richterin Anne-Marie Seydel sagte.

Täter ist arbeitsloser, abgelehnter Asylant

Seydel ist überzeugt, dass das Opfer sein Leben lang unter der Tat des jungen Afghanen leiden werde – es sei ein “Albtraum für jede Frau”, befand die Juristin. Trotzdem stand am Ende des Prozesses eine sehr milde Strafe für eine vollendete Vergewaltigung. Da Zahid S. “Entwicklungsdefizite” haben soll, wurde er lediglich nach dem Jugendstrafrecht verurteilt. Auch kam ihm zugute, dass er immerhin noch nicht vorbestraft war, ein Teilgeständnis ablegte und die Namen seiner Komplizen – gegen die separat ermittelt wird – verriet.

Zahid S. kam vor einigen Jahren als unbegleiteter “Flüchtling” nach Deutschland. Obwohl sein Antrag abgelehnt wurde, lebt er mit einer Duldung in der Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt auf Kosten des Steuerzahlers – er ist arbeitslos und spricht bis heute kaum Deutsch.

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