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Wahl

Eine Wahl per Post anstatt in der Wahlkabine? Experten finden das gerade in der jetzigen Krise mehr als fragwürdig.

7. Mai 2020 / 17:14 Uhr

Nächste Bundestagswahl eine reine Briefwahl? Experten warnen vor Manipulations-Gefahr!

In der großen Koalition nehmen Pläne Gestalt an, wonach die nächste Bundestagswahl als reine Briefwahl durchgeführt werden soll. Zur Begründung muß die Corona-Gefahr herhalten. Eine Novelle des Wahlrechts soll es möglich machen.

24Matins.de weiß mehr. Es berichtet unter Berufung auf Innen- und Rechtsexperten von Union und SPD, dass im Zuge einer entsprechenden Novelle des Wahlrechts die Möglichkeit geschaffen werden soll, über die Zusammensetzung des nächsten Bundestags allein per Briefwahl zu entscheiden. Auf diese Weise solle die Wahl trotz möglicher neuer Ausbreitungswellen des Corona-Virus im Herbst nächsten Jahres stattfinden können. Laut dem Bonner Generalanzeiger wurden diese Planungen von Innen- und Rechtsexperten von Union und SPD bestätigt.

Fragwürdig, weil leicht zu manipulieren

Briefwahlen sind generell sehr umstritten, weil die Gefahr der Manipulation und von Wahlfälschungen hier besonders groß ist. Das ist auch unter Fachleuten bekannt. So warnte der Ex-Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, Hans-Jürgen Papier, bereits 2017 vor der Briefwahl: “Sind Freiheit und Geheimheit der Wahl gewährleistet? Gibt es Manipulations-Möglichkeiten? Ich sehe da durchaus Risiken.”

Eine fragwürdige Vorbildfunktion hat bei den Briefwahlplänen der Berliner großen Koalition offensichtlich die bayerische Staatsregierung. Im März 2020 merkte der renommierte Jurist Andreas Giedl dazu an:

Die von der Bayerischen Staatsregierung avisierte Zwangs-Briefwahl auf infektionsschutzrechtlicher Grundlage gefährdet die demokratische Legitimation der in der Stichwahl bestimmten Bürgermeister und Landräte. Gerade in der Pandemie, deren Ende derzeit nicht absehbar ist, ist eine makellose Legitimation aber nötiger denn je, zumal die Gemeinden und Landkreise bzw. Landratsämter als Sicherheits- und Infektionsschutzbehörden derzeit Rechtseingriffe ungekannten Ausmaßes verantworten.

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